Zoll beschlagnahmt 34 Packungen Potenzmittel am Düsseldorfer Flughafen
Maximilian MaierZoll beschlagnahmt 34 Packungen Potenzmittel am Düsseldorfer Flughafen
Am Flughafen Düsseldorf wurde am 13. Mai 2025 ein 23-jähriger Reisender aus den Niederlanden kontrolliert, nachdem Zollbeamte undeklarierte Waren in seinem Gepäck entdeckt hatten. Bei der Beschlagnahmung handelte es sich um 34 Packungen mit Potenzmitteln und sogenannten „Potenzhonig“, woraufhin gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen eingeleitet wurde.
Der Niederländer gab an, die Mittel seien für den Eigenbedarf und für Freunde bestimmt gewesen. Dennoch leiteten die Zollbehörden Ermittlungen ein, da es sich bei den nicht deklarierten Arzneimitteln um Waren handelt, die strengen Einfuhrregelungen unterliegen.
Fabian Pflanz, Sprecher des Hauptzollamts Düsseldorf, wies auf die Bedenken hin, die insbesondere bei Potenzhonig bestehen: Unklare Inhaltsstoffe und Dosierungen bergen Risiken, da die Produkte nicht reguliert sind und gesundheitliche Gefahren darstellen können.
Die beschlagnahmten Medikamente sollen nach Abschluss der Ermittlungen vernichtet werden. Unterdessen verzeichnen die Behörden einen wachsenden Trend bei der Einfuhr von Potenzhonig am Düsseldorfer Flughafen – in den letzten Monaten kam es wöchentlich zu Beschlagnahmungen.
Dem Reisenden droht nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Einfuhrbestimmungen und Arzneimittelrecht. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Herausforderungen, mit denen Zollbeamte bei undeklarierten medizinischen Produkten konfrontiert sind, die ins Land gebracht werden. Die Behörden bleiben wachsam und setzen die Kontrollen sowie Beschlagnahmungen solcher Sendungen am Flughafen Düsseldorf fort.






