Zoll beschlagnahmt 1,6 Millionen Euro bei EU-weiter Razzia gegen Schwarzgeld
Anna SchmitzZoll beschlagnahmt 1,6 Millionen Euro bei EU-weiter Razzia gegen Schwarzgeld
Deutsche Zollbehörden beteiligten sich im vergangenen November an einer großangelegten internationalen Aktion zur Überwachung großer Bargeldbewegungen in der EU. Die unter dem Namen BELENOS II durchgeführte Razzia umfasste 22 Mitgliedstaaten und konzentrierte sich auf nicht deklarierte Beträge von 10.000 Euro oder mehr. Im Rahmen der koordinierten Maßnahme beschlagnahmten die Behörden über 1,6 Millionen Euro.
Die Operation stand unter der Leitung des Zollfahndungsamts und wurde von den französischen und spanischen Zollbehörden sowie Europol unterstützt. Dreizehn Hauptzollämter in Deutschland nahmen an der Aktion teil und kontrollierten sowohl begleitete als auch unbegleitete Bargeldtransporte an den EU-Grenzen.
Reisende, die 10.000 Euro oder mehr in bar oder in gleichwertigen Zahlungsmitteln mitführen, müssen diese Summen beim Zoll angeben. Falls bei den Kontrollen der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, können die Behörden das Geld vorläufig beschlagnahmen, um weitere Prüfungen durchzuführen. Während BELENOS II deckten die Beamten 110 Fälle nicht deklarierter Bargeldbeträge auf, die insgesamt rund 1,6 Millionen Euro umfassten.
Ein besonders auffälliger Vorfall ereignete sich am Flughafen Berlin Brandenburg, wo ein Mann mit über 61.000 Euro angehalten wurde. Obwohl er versuchte, das Geld anzugeben, führten Ungereimtheiten in seinen Angaben zur Beschlagnahmung des Betrags. Der Zollfahndungsdienst leitete daraufhin ein Bereinigungsverfahren ein, um innerhalb von 30 Tagen die Herkunft oder den Verwendungszweck des Geldes zu überprüfen.
Die Aktion unterstrich die anhaltenden Bemühungen der EU, große Bargeldbewegungen zu überwachen und Finanzkriminalität zu bekämpfen. Beschlagnahmte Gelder werden gründlich geprüft, um ihre Legalität zu klären, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Die Behörden setzen weiterhin auf strenge Meldepflichten für Beträge über 10.000 Euro.
