Wintereinbruch am 19. November: Schnee in höheren Lagen – diese Pflichten gelten jetzt

Wintereinbruch am 19. November: Schnee in höheren Lagen – diese Pflichten gelten jetzt
Winterwetter steht bevor – Schnee für höhere Lagen am 19. November 2025 erwartet
Mit dem nahenden Winter und ersten Schneeprognosen für höhere Lagen ab dem 19. November 2025 müssen sich Anwohner, Autofahrer und Radfahrer auf kältere Bedingungen einstellen – nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch, um Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Kommunen werden öffentliche Straßen, Plätze, Radwege und Parkstreifen von Schnee und Eis räumen. Doch für die Gehwege vor ihren Gebäuden sind in der Regel die Eigentümer oder Mieter selbst verantwortlich. In Städten wie Saarbrücken muss bis 7 Uhr an Werktagen und bis 9 Uhr an Wochenenden geräumt werden, bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Strafen oder Haftung bei Unfällen. In einigen Gebieten, etwa in Strausberg, ist Streusalz verboten – erlaubt sind jedoch Sand oder Splitt für besseren Halt.
Wintervorbereitungen sind nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern haben auch rechtliche Bedeutung. Wer seine Pflichten vernachlässigt – sei es beim Freiräumen der Gehwege oder bei der Verwendung von Winterreifen –, muss mit Sanktionen oder Schadensersatzforderungen rechnen. Angesichts des bevorstehenden Schnees ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden und unnötige Risiken zu vermeiden.

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