19 March 2026, 16:10

Windkraftanlage siegt gegen Drachenflieger: Gericht weist Eilantrag ab

Eine Person Paragleiten über einer grünen Wiese mit schneebedeckten Bergen im Hintergrund, die einen Helm trägt und von Bäumen umgeben ist unter einem klaren blauen Himmel.

Paragleiten-Club scheitert bei Klage gegen Windkraftanlage in Nordrhein-Westfalen - Windkraftanlage siegt gegen Drachenflieger: Gericht weist Eilantrag ab

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau der Anlage. Der Windrad soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt stehen, einer beliebten Fläche mit rund tausend Flügen pro Jahr.

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Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage werde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und ernsthafte Sicherheitsrisiken darstellen. Die Struktur werde Starts und Landungen behindern, insbesondere bei starkem Wind. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Existenz oder den Betrieb des Vereins gefährde.

Das OVG urteilte zudem, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weitgehend unbeeinträchtigt möglich blieben. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der im Hochsauerlandkreis seit 2018 rund 20 weitere Windräder genehmigt oder gebaut wurden – mit der Folge von Flugverbotszonen und eingeschränktem Zugang zu Startplätzen wie dem Kahler Asten.

Mit der Abweisung der Klage kann der Windpark nun realisiert werden. Das Urteil zwingt den Verein, sich auf neue Beschränkungen im Umfeld der Anlage einzustellen. Solche Konflikte zwischen Erneuerbare-Energien-Projekten und Freizeitaktivitäten häufen sich in der Region in den letzten Jahren.

Quelle