Weidemilch: Warum der Name nicht immer Tierwohl garantiert
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Weidemilch hohe Tierwohlstandards garantiert. Der Begriff suggeriert, dass Kühe regelmäßig auf der Weide grasen – doch die Realität ist komplexer. Nicht alle Milchprodukte mit dieser Bezeichnung erfüllen dieselben Kriterien, und rechtliche Vorgaben bleiben vage.
Der Terminus Weidemilch selbst ist gesetzlich nicht definiert. Zwar müssen die Kühe mindestens 120 Tage im Jahr auf der Weide stehen, doch für den Rest der Zeit dürfen sie im Stall gehalten werden – und diese Bedingungen entsprechen nicht immer tierfreundlichen Praktiken.
Auf den Verpackungen finden sich oft Haltungsform-Kennzeichen mit den Ziffern 3, 4 oder 5, die das Anbinden der Tiere verbieten. Strengere Garantien gegen Anbindung und für bessere Tierwohlstandards bieten jedoch zusätzliche Siegel wie Pro Weideland, Für mehr Tierschutz (Premiumstufe) oder Bio-Label.
Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass selbst Milch mit dem dreiblättrigen Logo nicht zwingend von Kühen mit regelmäßigem Weidegang stammt. Ausführliche Informationen stellt die Organisation auf ihrer Website unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/35574 bereit. Die Nutzung ihrer Informationsgrafiken ist bei korrekter Quellenangabe kostenfrei erlaubt.
Wer Weidemilch kauft, sollte daher auf Zusatzzertifikate achten – allein der Begriff bietet keine verlässliche Gewähr für artgerechte Haltung. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt Verbraucher dabei, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.






