Verfassungsgericht weist Klagen von Großstädten zum Finanzausgleich ab

Gericht: NRW-Großstädte werden vom Land nicht benachteiligt - Verfassungsgericht weist Klagen von Großstädten zum Finanzausgleich ab
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat gegen acht Großstädte entschieden, die gegen die Regelungen zum Finanzausgleich geklagt hatten. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die Landesmethode zur Mittelverteilung unabhängige 'kommune' im Vergleich zu kleineren 'kommune' ungerecht behandelt. Das Gericht befand das aktuelle System zwar für rechtlich vertretbar, aber nicht zwingend für die gerechteste Lösung.
2022 hatten Städte wie Aachen, Bonn und Mönchengladbach Verfassungsbeschwerde gegen die Landesfinanzgesetze für die Jahre 2022 bis 2024 eingereicht. Sie argumentierten, das System verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und die kommunale Selbstverwaltung, da es zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden differenziere. Das Gericht wies die Klage mit einer 5:2-Entscheidung ab und bestätigte damit den Ansatz des Landes.
Mit dem Urteil bleibt die bisherige Methode des Finanzausgleichs vorerst bestehen. Während die Großstädte mit dem Ergebnis unzufrieden sind, akzeptieren kleinere 'kommune' die Entscheidung – erkennen aber an, dass die Ressourcenknappheit weiterhin besteht. Trotz der juristischen Klärung dürfte die Debatte über eine gerechte Mittelverteilung anhalten.

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