Steuerberater aus Düsseldorf veruntreut 184.000 Euro von Grundschul-Förderverein

Steuerberater betrügt Grundschulverein um Geld - Steuerberater aus Düsseldorf veruntreut 184.000 Euro von Grundschul-Förderverein
Ein Steuerberater aus Düsseldorf ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Gelder einer Fördergemeinschaft einer Grundschule veruntreut hatte. Der 59-jährige Angeklagte, der zuvor seine Berufung gegen ein ähnliches Urteil zurückgezogen hatte, muss zudem Schadensersatz leisten.
Der selbstständige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hatte seit 2017 für den Verein gearbeitet und war dort für die Lohnbuchhaltung sowie das Einziehen von Zahlungen zuständig. Zwischen 2021 und 2022 überwies er systematisch fast 165.000 Euro auf sein eigenes Konto, wobei die Beträge pro Überweisung zwischen 1.000 und 12.000 Euro lagen. Darüber hinaus behielt er 19.000 Euro in bar ein, die er eigentlich auf das Vereinskonto hätte einzahlen müssen, und investierte das Geld in Kryptowährungen.
Betroffen war die Grundschule Golzheim in Düsseldorf. Der Angeklagte argumentierte, er habe die veruntreuten Gelder nach Einleitung des Strafverfahrens zurückerstattet – doch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht wiesen dieses Vorbringen zurück.
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Mann zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und verpflichtete ihn, im Rahmen seiner Bewährung 5.000 Euro an die Fördergemeinschaft der Grundschule als Schadensersatz zu zahlen. Der Angeklagte akzeptierte das vom Amtsgericht Düsseldorf verhängte Bewährungsurteil.

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