Spektakulärer Bankraub in Gelsenkirchen: 3.250 Schließfächer geknackt – und die Geldwäsche-Debatte brennt

Admin User
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Ein Schwarz-Weiß-Bild einer belebten MarktSzene mit Menschen, die gehen und stehen, Geschäften mit hängenden Kleidern, Gebäuden mit Fenstern, einem Eimer und einem Namensschild, mit einem Wasserzeichen in der rechten oberen Ecke.

Kriminalermittler fordern Kontrollmechanismen für Schließfächer - Spektakulärer Bankraub in Gelsenkirchen: 3.250 Schließfächer geknackt – und die Geldwäsche-Debatte brennt

Ein jüngster spektakulärer Raubüberfall in einer Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen hat die Debatte über die Regulierung von Schließfächern neu entfacht. Die Diebe brachen in nahezu alle 3.250 Kundenfächer ein und warfen damit die Frage auf, inwiefern solche Depots für Geldwäsche missbraucht werden könnten. Nun stellen sich die Behörden die Frage, ob strengere Kontrollen notwendig sind, um solche Vorfälle künftig zu verhindern.

Der Einbruch wurde am 29. Dezember entdeckt, nachdem ein Feueralarm die Mitarbeiter alarmiert hatte. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Täter möglicherweise tagelang damit beschäftigt waren, die Inhalte zu berauben. Sie drangen zunächst in einen Archivraum ein, bohrten dann ein großes Loch in den Tresor und gelangten so an fast jedes Schließfach.

Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, warnt seit Langem vor den Risiken unkontrollierter Schließfächer. Sein Argument: Jeder könne dort Bargeld ohne Überprüfung lagern – und damit potenziell organisierter Kriminalität Vorschub leisten. In einem Fall entdeckte er etwa 300.000 Euro im Fach einer Kindergärtnerin, was seiner Meinung nach darauf hindeutet, dass einige Nutzer illegale Gelder verstecken. Huth sieht keinen nachvollziehbaren Grund, warum jemand Bargeld in einem Schließfach statt auf einem Bankkonto aufbewahren sollte. Zwar lagern manche Kunden dort Familienerbstücke oder Wertgegenstände, doch er vermutet, dass 'schwarze Schafe' das System ausnutzen. Zu dem konkreten Fall in Gelsenkirchen wollte er sich jedoch nicht äußern.

Anwälte betroffener Kunden betonen unterdessen die Unschuld ihrer Mandanten und legten Nachweise über den legalen Besitz der eingelagerten Gegenstände vor. Dennoch bleiben Schließfächer in der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie weiterhin ungeregelt. Banken haben zudem keine Möglichkeit, zu überprüfen, was genau in den Fächern verwahrt wird. Bisher hat keine deutsche Bank angekündigt, nach dem Coup die Überwachung der Schließfächer zu verschärfen. Berichte heben zwar das Ausmaß des Raubzugs hervor, konkrete Pläne für neue Sicherheitsvorkehrungen werden jedoch nicht genannt.

Der Vorfall in Gelsenkirchen offenbart eklatante Lücken in der Aufsicht: Die Behörden können nicht nachvollziehen, was in Schließfächern gelagert wird. Ohne strengere Regeln, so warnen Kritiker, könnten diese Tresore weiterhin eine blinde Stelle bei der Bekämpfung von Geldwäsche bleiben. Der BDK drängt weiterhin auf Reformen, um künftigen Missbrauch zu verhindern.

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