29 June 2026, 22:09

Solingen will Alten Hauptbahnhof als lebendigen Begegnungsort im Südpark retten

Millionen-Investitionsstau: Stadt will Alten Bahnhof im Südpark verkaufen

Solingen will Alten Hauptbahnhof als lebendigen Begegnungsort im Südpark retten

Solingen unternimmt Schritte, um die Zukunft des Alten Hauptbahnhofs im Südpark als öffentliche Begegnungsstätte zu sichern. Die Stadt plant, den historischen Komplex unter strengen Auflagen an einen privaten Betreiber zu vermarkten. Mit diesem Vorhaben soll der Standort erhalten bleiben, ohne die finanziellen Spielräume der Kommune zu überlasten.

Das Ensemble an der Bahnhofstraße 15, 17 und 19 ist für die Entwicklung zu einem lebendigen Veranstaltungs- und Gemeinschaftsort vorgesehen. Die Stadt besteht darauf, dass jeder Käufer sich verpflichten muss, das Gebäude zu erhalten, den öffentlichen Zugang zu gewährleisten und den Standort wirtschaftlich zu führen. Zudem muss der bestehende Mietvertrag mit der Bergischen Universität übernommen werden.

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Ein formelles Vergabeverfahren wird nur eingeleitet, wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und digitale Infrastruktur sowie der Finanzausschuss ihre Zustimmung erteilen. Der Verkauf des Grundstücks gilt als die praktikabelste Lösung angesichts der hohen Sanierungskosten und des begrenzten städtischen Haushalts. Stadtkämmerer Daniel Wieneke hat betont, dass die Mittel stattdessen vorrangig in Bildung, Schulen und Kitas fließen müssten.

Eine professionelle Veranstaltungsorganisation wird zur Pflicht, um ein durchgehendes Programm hochkarätiger öffentlicher Events zu gewährleisten. Ziel ist es, den Alten Hauptbahnhof als zentralen Ort des städtischen Lebens im Südpark wiederzubeleben.

Beim Vermarktungsprozess werden klare Vorgaben für Investoren durchgesetzt, um die öffentliche Funktion des Standorts zu wahren. Die Stadt erwartet, dass der Bahnhof ein integraler Bestandteil des Südparks bleibt und seine Rolle als dynamischer Gemeinschaftsort zurückgewinnt. Die weiteren Schritte hängen von der Zustimmung der zuständigen Gremien ab.

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