Selbstbestimmungsgesetz revolutioniert Vornamens- und Geschlechtsänderungen in Essen

Admin User
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Eine Frau hält ein Zertifikat, während mehrere Männer in Anzügen in der Nähe stehen.

Selbstbestimmungsgesetz revolutioniert Vornamens- und Geschlechtsänderungen in Essen

Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das deutsche Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Einwohner:innen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung zu ändern. Allein in Essen haben bereits 281 Personen ihre Eintragungen nach dem neuen Gesetz aktualisiert. Das Verfahren beseitigt frühere Hürden und bietet mehr Selbstbestimmung über die eigene Identität.

Das Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtseintragung (SBGG) erlaubt es Einzelpersonen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in amtlichen Registern anzupassen. Zur Auswahl stehen nun die Optionen weiblich, männlich, divers oder auch gar kein Eintrag. Vor der Änderung müssen Antragstellende zunächst beim Standesamt ihre Absicht anzeigen.

Das neue System vereinfacht die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität und ersetzt frühere, bürokratische Auflagen durch ein erklärungsbasiertes Verfahren. Bewohner:innen in Essen und darüber hinaus können ihre Daten nun ohne aufwendige Formalitäten aktualisieren. Die Auswirkungen des Gesetzes werden sich weiter zeigen, da immer mehr Menschen das vereinfachte Verfahren nutzen.