07 June 2026, 12:05

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsanpassungen – doch Missbrauch alarmiert Ministerinnen

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsanpassungen – doch Missbrauch alarmiert Ministerinnen

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht seit Ende 2024 über 25.000 Menschen die geschlechtliche Angleichung per einfacher Erklärung

Das im Spätherbst 2024 von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz hat die bisher erforderlichen Gutachten abgeschafft. Nun fordern drei Ministerinnen Nachbesserungen, um „offensichtlichen Missbrauch“ zu verhindern.

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Seit dem 1. November 2024 reicht für eine rechtliche Geschlechtsänderung in Deutschland eine Erklärung beim Standesamt. Doch die vereinfachte Regelung hat auch zu Missbrauchsvorwürfen geführt. Ein viel diskutierter Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der sich offiziell in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ und nun eine Unterbringung in einer Frauenhaftanstalt beantragt. Die Behörden prüfen den Antrag unter Einbeziehung psychologischer Fachkräfte, bevor eine Entscheidung fällt.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Nordrhein-Westfalen, wo eine Polizistin ihr Geschlecht änderte, um ihre Aufstiegschancen zu erhöhen. Der Versuch scheiterte, und die Beamtin musste mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Solche Fälle zeigen Lücken im Gesetz auf, das Standesämtern derzeit keine explizite Handhabe gibt, offensichtliche Missbrauchsanträge abzulehnen.

Die geplanten Änderungen sollen den Standesämtern das Recht einräumen, bei klaren Missbrauchsfällen eine Geschlechtsänderung zu verweigern. Zudem wäre eine nachträgliche Korrektur des Personenstands möglich, sobald ein Missbrauch nachgewiesen ist. Ziel ist es, die Selbstbestimmung mit Schutzmechanismen gegen Ausnutzung in Einklang zu bringen.

Bis Ende 2025 hatten mehr als 25.000 Menschen das Selbstbestimmungsgesetz für eine Geschlechtsanpassung genutzt. Die Reformen, sofern sie verabschiedet werden, würden die Kontrollen verschärfen, ohne den Grundsatz des einfachen Zugangs aufzuweichen. Standesämter erhielten damit klarere Befugnisse, bei Verdacht auf Missbrauch einzugreifen.

Quelle