Schwerwiegende Verstöße bei Siegburger Verkehrskontrolle: Kinder ungesichert, Fahrer ohne Führerschein

Admin User
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Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schulmädchen in Uniformen mit Jacken, einige mit einem Schild, und andere, die Fahrräder mit Helmen fahren, mit Gebäuden, Bäumen und einem Tor im Hintergrund.

Schwerwiegende Verstöße bei Siegburger Verkehrskontrolle: Kinder ungesichert, Fahrer ohne Führerschein

Polizei in Siegburg ermittelt nach Verkehrskontrolle mit schwerwiegenden Verstößen

Die Polizei in Siegburg hat nach einer Verkehrskontrolle am Mittwoch, dem 5. November, Ermittlungen eingeleitet. Ein 20-jähriger Fahrer transportierte zwei kleine Kinder, ohne dass diese ordnungsgemäß gesichert waren. Zudem muss sich der 50-jährige Halter des Fahrzeugs wegen des Verdachts verantworten, die Fahrt ohne gültige Führerschein ermöglicht zu haben.

Der 20-Jährige aus dem Kreis Braunau war zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen Führerschein unterwegs und sieht sich nun wegen dieses Vergehens mit einem Strafverfahren konfrontiert. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass sich im Fond zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren befanden – beide nicht vorschriftsmäßig gesichert. Bei dem Dreijährigen war der Brustgurt des Kindersitzes nicht korrekt geschlossen, das sechsjährige Kind saß in einem ungeeigneten Sitz und war lediglich mit einem Beckengurt gesichert. Nach deutscher Rechtslage müssen Kinder unter zwölf Jahren oder kleiner als 1,50 Meter in einem passenden Kindersitz transportiert werden, um ihre Sicherheit im Fahrzeug zu gewährleisten.

Zudem wird auch gegen den 50-jährigen Fahrzeughalter ermittelt, dem vorgeworfen wird, die Fahrt ohne Führerschein billigend in Kauf genommen oder sogar angewiesen zu haben.

Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung korrekter Sicherheitsvorkehrungen im Straßenverkehr. Anschnallgurte müssen stets richtig angelegt werden – selbst auf kurzen Strecken –, und Kinder sind zwingend in altersgerechten Kindersitzen zu sichern. Sowohl der Fahrer als auch der Halter müssen sich nun vor Gericht verantworten: dem Fahrer wegen Fahrens ohne Führerschein, dem Halter wegen des Verdachts, die unberechtigte Nutzung des Fahrzeugs zugelassen zu haben.