07 February 2026, 22:13

Religiöse Klinikfusionen gefährden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland

Ein Diagramm, das die Anzahl der Abtreibungen und das Abtreibungsverhältnis in den Vereinigten Staaten von 1973 bis 2017 zeigt, unterteilt in blaue und rote Abschnitte mit Prozentangaben und zusätzlichen Textinformationen.

Religiöse Klinikfusionen gefährden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland wird immer schwieriger – Klinikfusionen mit religiösen Trägern verschärfen das Problem

In Deutschland wird der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend eingeschränkt, da immer mehr Krankenhäuser mit religiösen Einrichtungen fusionieren, die solche Eingriffe verbieten. Nun soll ein neuer parlamentarischer Antrag öffentlich finanzierte Kliniken verpflichten, Abbrüche anzubieten, wenn keine alternativen Anlaufstellen existieren. Der Vorstoß erfolgt nach einem Gerichtsurteil, das einem Arzt erlaubte, die Leistung trotz der Restriktionen seines Arbeitgebers wieder anzubieten.

Die Dringlichkeit des Themas wuchs nach der Elsa-Studie, einer vom Staat in Auftrag gegebenen Untersuchung, die gravierende Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen aufzeigte. Ein viel beachteter Fall betraf Dr. Joachim Volz, der erfolgreich gegen sein Krankenhaus in Lippstadt klagte, nachdem dort nach der Fusion mit einer religiösen Trägerorganisation keine Abbrüche mehr durchgeführt wurden. Das Gericht gab ihm recht und gestattete ihm, Patientinnen sowohl in seiner Privatpraxis als auch im Krankenhaus zu behandeln – doch das Urteil gilt nur für ihn und ändert nichts an den Beschränkungen in anderen Häusern mit ähnlichen Verboten.

Als Reaktion darauf planen die grüne Abgeordnete Ulle Schauws und ihre Fraktion einen Antrag, der Krankenhäuser verpflichten soll, Abbrüche anzubieten. Die Initiative zielt auf kirchliche Arbeitsrechte ab, die Sonderregelungen ermöglichen, und argumentiert, dass öffentlich finanzierte Einrichtungen die Versorgung sicherstellen müssen, wenn es keine anderen Anbieter gibt. Schauws schlägt zudem vor, die kirchlichen Beschäftigungsrichtlinien zu reformieren, um Hürden abzubauen.

Der Antrag hat unter der aktuellen Koalition realistische Chancen. Im Koalitionsvertrag von 2021 hatten CDU/CSU und SPD bereits zugesagt, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und Schwangerschaftsabbrüche als reguläre Leistung der Krankenkassen zu verankern. Zwar dürfen einzelne Ärztinnen und Ärzte aus Gewissensgründen die Durchführung verweigern – doch als Institutionen sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, den Eingriff anzubieten. Dennoch führen Fusionen mit religiösen Trägern weiterhin zu Einschränkungen, wie etwa bei der Lippstädter Klinik, die seit der Übernahme 2024 Abbrüche nur noch in lebensbedrohlichen Notfällen zulässt.

Offizielle Zahlen, wie viele Krankenhäuser seit 2020 ihre Angebote gestrichen haben, gibt es nicht – doch Aktivistinnen und Aktivisten warnen vor einer beschleunigten Entwicklung.

Sollte der Antrag angenommen werden, müssten öffentlich geförderte Krankenhäuser Abbrüche anbieten, wenn keine Alternativen bestehen. Das Urteil im Fall von Dr. Volz war zwar ein Teilerfolg, ändert aber nichts an den grundsätzlichen Einschränkungen. Gleichzeitig steht die Koalition nun vor der Probe: Werden die früheren Versprechen zur Ausweitung des Zugangs umgesetzt, oder scheitert der Vorstoß im parlamentarischen Prozess?