Rechtsstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW kündigt Porr-Vertrag und riskiert Milliardenkosten
Anna SchmitzRechtsstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW kündigt Porr-Vertrag und riskiert Milliardenkosten
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihre Entscheidung verteidigt, den Vertrag mit dem Baukonzern Porr für die neue Leverkusener Rheinbrücke zu beenden. Das Projekt umfasst zwei parallele Brücken, von denen die erste bereits in Betrieb ist, während die zweite bis Mitte 2028 fertiggestellt werden soll. Ein Rechtsstreit über die Vertragsaufhebung wird derzeit vor dem Landgericht Köln verhandelt.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Kündigung des Vertrags aus dem Jahr 2018. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) begründete den Schritt mit systemischen Mängeln und gravierenden Fehlern an Stahlbauteilen aus chinesischer Produktion. Die landeseigene Verkehrsbehörde hatte auf einen Austausch der Komponenten bestanden, da Reparaturen den vereinbarten Standards nicht entsprochen hätten.
Die Bundesregierung verklagt Porr nun auf Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Porr hat seinerseits eine Gegenklage eingereicht und fordert mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen und entgangene Aufträge. Die Gesamtkosten, einschließlich Zinsen, könnten sich auf über eine Milliarde Euro belaufen.
Ein Güte- und Verhandlungstermin ist für den 16. Oktober angesetzt, um die Forderungen zu prüfen. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, das Land erwarte unabhängig vom Urteil keine negativen Folgen. Der Rechtsstreit dauert indes an, wobei beide Seiten hohe finanzielle Forderungen stellen. Das Ergebnis wird die finanzielle und operative Zukunft des Projekts maßgeblich beeinflussen. Der Bau der zweiten Brücke läuft unterdessen weiter – die Fertigstellung bleibt für Mitte 2028 geplant.
