26 March 2026, 08:06

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Verkehrszeichen 'Geschwindigkeitsreduzierung Gefahrenzone Schule voraussichtlich' mit einer Person in der Nähe, umgeben von Bäumen, Strommasten, einem Haus und dem Himmel.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde: 59 km/h in der 30er-Zone gemessen

Ein Radfahrer wurde kürzlich mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h in einer 30er-Zone in Nachrodt-Wiblingwerde gemessen. Die Geschwindigkeitskontrolle fand am 18. März 2026 in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads statt. Obwohl der Radler zu den schnellsten gemessenen Verkehrsteilnehmern gehörte, wurde er nicht angehalten.

Bei der Kontrollaktion wurden insgesamt 587 Fahrzeuge überprüft, davon erhielten 52 eine Verwarnung und 18 mussten ein Bußgeld zahlen. Ein Autofahrer wurde sogar mit einem Fahrverbot belegt, nachdem er mit 72 km/h in derselben 30er-Zone erwischt worden war. Auch Radfahrer müssen – wie alle Verkehrsteilnehmer – die vorgeschriebenen Tempolimits einhalten, allerdings gelten für sie andere Sanktionen als für Kraftfahrer.

Wäre der Radfahrer angehalten worden, hätte er kein reguläres Bußgeld wie ein Autofahrer riskiert. Stattdessen drohen Radfahrern bei überhöhter Geschwindigkeit Verwarnungen oder Geldstrafen zwischen 15 und 35 Euro. Besonders in Schulnähe werden solche Verstöße strenger geahndet – bei konkreter Gefährdung können sogar Punkte in Flensburg fällig werden.

Ob eine Strafe verhängt wird, hängt davon ab, ob die Geschwindigkeit den Verhältnissen angemessen war und eine Gefahr darstellte. Anders als bei Autofahrern wird bei Radfahrern nicht nach einem festen Bußgeldkatalog verfahren, sondern jeder Fall individuell geprüft.

Da der Radfahrer bei der Kontrolle nicht gestoppt wurde, blieb er vorerst ohne Konsequenzen. Dennoch zeigt der Vorfall, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Radfahrer. Künftige Verstöße in sensiblen Bereichen wie Schulzonen könnten jedoch mit schärferen Strafen geahndet werden.

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