Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause
Öffnungszeiten: Kreis Viersen macht Winterpause
Teaser: Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Fachbereichen sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.
Artikel: Mehrere öffentliche Dienstleistungen im Kreis Viersen stellen ihren Betrieb über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage ein. Betroffen sind Behörden, Bildungsstätten und Kultureinrichtungen, während Notdienste weiterhin aktiv bleiben. Bürger sollten die angepassten Öffnungszeiten sowie alternative Kontakte für dringende Angelegenheiten beachten.
Die Kreisverwaltung Viersen schließt ihre Türen vom 24. Dezember bis zum 2. Januar. Die meisten Fachbereiche und Ämter nehmen ihren Betrieb erst am 5. Januar wieder auf, mit eingeschränkter Erreichbarkeit davor. Am 23. Dezember endet der Service bereits um 14 Uhr.
Die Kempen-Zweigstelle des Straßenverkehrsamts folgt einem ähnlichen Plan und bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Auch hier endet der Service am 23. Dezember um 14 Uhr. Gleichzeitig bleiben das Kreisarchiv, die Volkshochschule (VHS) und die Verwaltung der Musikschule in dieser Zeit geschlossen. Die Musikschulverwaltung ist bereits ab dem 22. Dezember bis zum 2. Januar nicht besetzt, der Unterricht startet wieder am 7. Januar.
Die VHS Viersen plant, ihren Kursbetrieb am 5. Januar wieder aufzunehmen. Anmeldungen für Kurse können weiterhin per E-Mail an [email protected] oder online unter www.kreis-viersen-vhs.de eingereicht werden. Das Niederrheinische Freilichtmuseum bleibt am 24. und 25. Dezember geschlossen und öffnet später in der Woche wieder.
Trotz der Schließungen laufen essenzielle Dienstleistungen weiter. Die Winterdienste sind im Einsatz, um die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten. Für Notfälle stehen spezielle Ansprechpartner bereit: Die Leitstelle des Kreises Viersen unter +49 2162 8195 100 ist für Umweltnotfälle zuständig, während Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung der Polizei gemeldet werden sollten, die dann das Bereitschaftsteam des Jugendamts informiert. Ausführliche Informationen zu Ausnahmen und Notfallkontakten finden sich in den Bekanntmachungen des Kreises Viersen.
Die meisten Dienstleistungen des Kreises nehmen ab dem 5. Januar ihren regulären Betrieb wieder auf, Kurse und Unterricht folgen kurz darauf. Bürger, die während der Schließzeit dringende Unterstützung benötigen, sollten die angegebenen Notfallkontakte nutzen. Mit Ende der Feiertage kehrt der Kreis dann zum normalen Betriebsablauf zurück.

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