NRW setzt auf KI-Überwachung – andere Bundesländer folgen dem Trend

NRW setzt auf KI-Überwachung – andere Bundesländer folgen dem Trend
Nordrhein-Westfalen hat seine Polizeigesetze aktualisiert, um KI-gestützte Überwachungswerkzeuge zuzulassen. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Behörden, Personendaten in Systemen zu nutzen, die etwa den Analysetools von Palantir oder Gesichtserkennungssystemen ähneln. Andere Bundesländer ziehen nun vergleichbare Änderungen in Betracht.
Die Novelle in Nordrhein-Westfalen erweitert die Möglichkeiten der Polizei bei der Verarbeitung persönlicher Informationen. Daten von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen dürfen künftig in KI-Überwachungssysteme eingespeist werden. Dazu gehören echte Namen, Fotos und andere identifizierende Angaben, um automatisierte Systeme zu trainieren.
In Sachsen geht ein geplantes Polizeigesetz noch einen Schritt weiter: Es würde Drohnen erlauben, ohne konkreten Anfangsverdacht Aufnahmen aus dem Inneren fahrender Fahrzeuge zu machen. Die Landesregierung und die Polizeibehörden drängen auf einen breiteren Einsatz von KI-Tools, darunter Echtzeit-Gesichtserkennung, Verhaltensscanner und die Weitergabe von Daten an Dritte. Auch Finanzminister Christian Piwarz unterstützt den Einsatz von KI zur Aufdeckung von Finanzkriminalität.
Andere Bundesländer ziehen nach: Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Berlin prüfen derzeit ähnliche Anpassungen ihrer Polizeigesetze.
Die Änderungen markieren einen Wandel hin zu einer automatisierten, datenbasierten Polizeiarbeit in ganz Deutschland. Das nordrhein-westfälische Gesetz erlaubt bereits das Training von KI mit persönlichen Daten. Werden die Maßnahmen auch anderswo eingeführt, könnten sich fortschrittliche Überwachungstechnologien in mehreren Bundesländern etablieren.

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