Nordrhein-Westfalen führt in Deutschland Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden ein

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Mehrere Personen in Uniform und mit Helmen stehen und halten Gewehre, im Hintergrund sind Straßen, Bäume, Gebäude und Fenster sichtbar.

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Institutionen - Nordrhein-Westfalen führt in Deutschland Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden ein

Nordrhein-Westfalen wird das erste deutsche Bundesland neben Berlin, das ein Antidiskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden einführt. Das Gesetz soll Einzelpersonen vor ungerechter Behandlung durch staatliche Institutionen aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Alter schützen. Es soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten – vorausgesetzt, die Verbände geben nach ihrer Prüfung grünes Licht. Gleichstellungsministerin Josefine Paul betonte, dass es sich dabei nicht um ein Misstrauensvotum gegen die Behörden handle, sondern um eine Reaktion auf die steigende Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Betroffenen, die wegen persönlicher Merkmale benachteiligt werden, mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben. Unterstützung erhalten sie dabei von Antidiskriminierungsberatungsstellen. Wer eine Beschwerde einreicht, muss zwar Hinweise auf eine tatsächliche Benachteiligung vorlegen, doch die Beweislast wird erleichtert – wenn auch nicht vollständig umgekehrt. Das Gesetz soll eine rechtliche Lücke im Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen schließen. Zwar regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung im Privatsektor, für Behörden gilt es jedoch nicht. Der Entwurf enthält einen Katalog geschützter Merkmale und bezieht sich auf staatliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen und Finanzämter. Im Mittelpunkt stehen dabei Abhilfemaßnahmen – Entschädigungsansprüche kommen nur infrage, wenn eine Wiedergutmachung unmöglich oder unzumutbar ist. Nordrhein-Westfalens Antidiskriminierungsgesetz für Behörden soll voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten. Es soll Menschen vor Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale schützen und Betroffenen Unterstützung bieten. Damit ist das Land auf dem Weg, gleiche Behandlung für alle in öffentlichen Institutionen durchzusetzen – ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit.