Niedersachsen-Behörde löst Debatte über umstrittene Abschiebepraxis aus
Maximilian MaierNiedersachsen-Behörde löst Debatte über umstrittene Abschiebepraxis aus
Ein Schreiben der Aufnahmestelle Niedersachsen hat für Verwirrung gesorgt, nachdem es den Anschein erweckte, es empfehle die Freilassung von Personen, die sich ihrer Abschiebung widersetzen. Das Dokument, das an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf geschickt wurde, wurde später von Behörden als Missverständnis relativiert.
Nutzer sozialer Medien, darunter auch Prominente, teilten den Brief und bezeichneten ihn als „unverständliche Anweisung“, bevor die Behörden auf die Kritik reagierten. In dem Schreiben wurde ein Szenario skizziert, in dem Abschiebungen aufgrund von Widerstand scheitern. Darin hieß es, dass Personen, die sich weigern, ein Flugzeug zu besteigen, oder sich sonstwie widersetzen, anstatt in Gewahrsam genommen zu werden, freigelassen werden könnten. Zudem wies das Dokument die Bundespolizei an, solche Fälle der zuständigen Ausländerbehörde zu melden und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Die niedersächsischen Behörden gingen schnell auf die Kritik ein. Sie erklärten, es handele sich nicht um eine offizielle Richtlinie, sondern um eine einmalige Mitteilung in einem Einzelfall. Die Behörde räumte ein, die Formulierung sei „ungenau“ gewesen, und versicherte, dass das Schreiben nicht erneut verwendet werde.
In der ersten Hälfte des Jahres 2024 führte Niedersachsen 668 Abschiebungen durch. Davon wurden 24 aufgrund von Widerstand abgebrochen. Trotz gescheiterter Versuche betonten die Behörden, dass die Betroffenen weiterhin abschiebbar blieben und weitere Anläufe folgen würden.
Der Brief wurde online unter anderem von Rainer Wendt, Bundesvorsitzendem der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), und dem AfD-Abgeordneten Martin Sichert verbreitet. Ihre Beiträge trugen zur weitverbreiteten Verwirrung bei, bevor die Klarstellung erfolgte. Die niedersächsische Behörde bestätigte, dass ihr keine Weisungsbefugnis gegenüber der Bundespolizei in dieser Form zustehe. Gescheiterte Abschiebungen hoben nicht die Möglichkeit weiterer Versuche auf, und Betroffene könnten je nach Umständen weiterhin in Gewahrsam genommen oder freigelassen werden. Der Vorfall unterstreicht die Herausforderungen in der Kommunikation zwischen Landes- und Bundesbehörden bei Abschiebeverfahren.
