Niederlage für Polizeigewerkschaft: Gericht blockiert Klage gegen Aufsichtsgesetz

Admin User
1 Min.
Zwei Polizisten stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Tisch und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Polizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Niederlage für Polizeigewerkschaft: Gericht blockiert Klage gegen Aufsichtsgesetz

Gericht verwirft Beschwerde der Polizeigewerkschaft

Gericht verwirft Beschwerde der Polizeigewerkschaft

Gericht verwirft Beschwerde der Polizeigewerkschaft

  1. Dezember 2025, 12:22 Uhr

Eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen das nordrhein-westfälische Gesetz zur unabhängigen Polizeiaufsicht wurde abgelehnt. Das Verfassungsgericht des Landes entschied, dass die Gewerkschaft kein Klagerecht besitze, um die Gesetzgebung anzufechten – damit ist der Fall endgültig abgeschlossen.

Der Streit begann im März 2025, als der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Gesetz verabschiedete, das die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vorsah. Diese neue Instanz sollte Ermittlungen zu Polizeiverhalten durchführen – entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnte das Vorhaben ab und argumentierte, es untergrabe die Autorität der Polizei.

Die Gewerkschaft reichte im Herbst 2025 Verfassungsbeschwerde ein und behauptete, das Gesetz sei verfassungswidrig. Das Gericht verwies die Klage jedoch ab und begründete dies damit, dass die DPolG nicht unmittelbar von der Regelung betroffen sei. Eine Berufung oder weitere rechtliche Schritte sind der Gewerkschaft damit verwehrt.

Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die Rolle des Polizeibeauftragten in Nordrhein-Westfalen. Das Aufsichtssystem kann nun ohne rechtliche Angriffe der Gewerkschaft arbeiten. Das Urteil schafft zudem einen Präzedenzfall dafür, wer künftig solche Gesetze anfechten darf.