Münster schafft E-Container ab: Neue Regeln für defekte Elektrogeräte und **Batterien**
Anna SchmitzMünster schafft E-Container ab: Neue Regeln für defekte Elektrogeräte und **Batterien**
Münster entfernt alle 50 E-Container für defekte Kleinelektrogeräte in der Stadt
Die Stadt Münster baut alle 50 ihrer Sammelcontainer für kaputte kleine Elektrogeräte ab. Hintergrund ist eine Aktualisierung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Bürgerinnen und Bürger müssen diese Geräte künftig stattdessen zu Recyclinghöfen oder im Handel abgeben.
Mit der überarbeiteten Fassung des ElektroG sollen Brandrisiken durch Batterien verringert und die Recyclingquoten gesteigert werden. Daher wird das städtische Abfallwirtschaftsunternehmen (awm) bis Mitte Februar benötigen, um alle E-Container zu entfernen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Behälter ab sofort nicht mehr zu nutzen.
Kleine Elektrogeräte sind nun an speziellen Annahmestellen auf den Recyclinghöfen abzugeben. Dort nehmen Mitarbeiter sie entgegen, um Batteriebrände während des Transports zu vermeiden. Große Geräte können weiterhin an den gewohnten Stellen abgegeben werden – allerdings müssen Verbraucher zuvor Batterien, Leuchtmittel und Akkus entfernen und diese separat an das Personal überreichen.
Auch der Handel – darunter Kioske, Tankstellen und Onlinehändler – ist nun verpflichtet, alte Elektrogeräte, E-Zigaretten und Batterien unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen. Bei E-Bike- und E-Scooter-Akkus müssen Geschäfte diese sogar kostenlos annehmen, selbst ohne Neukauf. Jede Annahmestelle muss zudem ein einheitliches Symbol führen: das Schild „Rücknahme von Elektroaltgeräten“.
Auf den Recyclinghöfen können zudem bis zu drei gebrauchte Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge kostenlos abgegeben werden.
Die neuen Regelungen verlagern die Verantwortung für kleine Elektroaltgeräte von den Sammelcontainern hin zu Händlern und Recyclingzentren. Für Bürger gibt es klare Abgabemöglichkeiten, während der Handel seinen Rücknahmepflichten nachkommen muss. Ziel der Änderungen ist es, die Batterieentsorgung sicherer zu gestalten und die Recycling-Effizienz zu erhöhen.