Mordprozess in Krefeld: Angeklagter soll Filialleiterin erstochen haben

Admin User
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Ein Haus mit einer Tür, Fenstern und einer Fußmatte, umgeben von Bäumen, Gras und einer Blume mit Blumen, mit Wäsche auf einer Leine in der Nähe.

Mordprozess in Krefeld: Angeklagter soll Filialleiterin erstochen haben

Ein 25-jähriger Afghane steht unter dem Vorwurf, seine Vorgesetzte im Mai des vergangenen Jahres in der Krefelder Innenstadt erstochen zu haben. Der Angeklagte, der sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert hat, wird in der nächsten Verhandlung am 20. November eine Stellungnahme abgeben.

Das Opfer, eine 35-jährige Frau, war Filialleiterin eines New-Yorker-Geschäfts. Sie erlag noch am Tatort ihren Verletzungen. Der 25-jährige Beschuldigte arbeitete im selben Einzelhandelsunternehmen. Falls er schuldig gesprochen wird, könnte das Gericht anstatt einer Haftstrafe seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung anordnen – vor dem Hintergrund seiner diagnostizierten paranoiden Schizophrenie.

Nach deutschem Recht droht dem Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe, wobei eine vorzeitige Entlassung frühestens nach 15 Jahren möglich wäre. In bestimmten Fällen kann eine anschließende Sicherungsverwahrung den Täter unbegrenzt in Haft halten, sofern er weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft wird.

Da der Angeklagte aufgrund seines geistigen Zustands als schulunfähig gilt, wird er in der nächsten Verhandlung zu Wort kommen. Das Gericht wird anschließend unter Abwägung von Gerechtigkeit und psychischer Verfassung des Beschuldigten über das weitere Vorgehen entscheiden.