Mönchengladbach behält Hundesteuersätze 2026 bei – Fristen und Gebühren im Überblick
Maximilian MaierMönchengladbach behält Hundesteuersätze 2026 bei – Fristen und Gebühren im Überblick
Mönchengladbach bestätigt Hundesteuersätze für 2026 – keine Änderungen gegenüber Vorjahr
Hundebesitzer in Mönchengladbach müssen die jährliche Hundesteuer bis zum 15. Februar 2026 entrichten. Die Gebühren bleiben unverändert und staffeln sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde.
Die Steuersätze richten sich nach der Hundezahl im Haushalt: Für einen Hund fallen 138 Euro pro Jahr an, für zwei Hunde jeweils 165,60 Euro. Ab drei Hunden erhöht sich der Satz auf 207 Euro pro Tier und Jahr. Für als gefährlich eingestufte Rassen oder Kampfhunde gelten höhere Gebühren.
Die Anmeldung der Tiere ist online über die städtische Website oder per AusweisApp mit Bund-ID möglich. Halter nicht angemeldeter oder steuerbefreiter Hunde müssen diese melden, um Bußgelder zu vermeiden. Die Zahlung lässt sich durch ein SEPA-Lastschriftmandat vereinfachen. Die Stadt rät, Änderungen bis spätestens Ende November 2025 dem Steuer- und Gebührenabteilung mitzuteilen, da spätere Aktualisierungen möglicherweise nicht mehr im Steuerbescheid 2026 berücksichtigt werden.
Bei Fragen steht das Servicecenter unter der E-Mail [email protected] oder telefonisch unter 02161/25-54321 zur Verfügung.
Frist für die Hundesteuer 2026 bleibt der 15. Februar. Halter sollten ihre Daten bis Ende November prüfen und aktualisieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Stadt bietet mehrere Wege zur Anmeldung, Bezahlung und Unterstützung im Prozess an.