11 February 2026, 06:07

Lieferkettengesetz: Droht Deutschland ein Rückschritt bei Menschenrechten und Umwelt?

Eine Gruppe von Männern in orangefarbenen Westen und Sicherheitswesten lädt Kisten in ein Lagerhaus, mit mehreren Kartons auf der rechten Seite und einer Kette auf der linken Seite und einer Wand mit Lampen im Hintergrund.

Lieferkettengesetz: Droht Deutschland ein Rückschritt bei Menschenrechten und Umwelt?

Deutschlands Nachrichten aktuell über das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) berichten von möglichen Änderungen, die seine Wirkung abschwächen könnten. Bisher schreibt das Gesetz verbindliche Standards für Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten vor. Doch geplante Novellen könnten die Vorgaben lockern und sie damit an den weniger strengen EU-Ansatz angleichen.

Kritiker befürchten, dass die Reformen die Fähigkeit des Gesetzes untergraben, aktuelle Nachrichten über Verstöße zu verhindern. Unternehmen hingegen beklagen übermäßige Bürokratie durch die aktuellen Regelungen.

Das LkSG betrifft derzeit rund 5.000 deutsche Unternehmen, vor allem solche mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Seit Januar 2024 wurde die Schwelle von zuvor 3.000 Mitarbeitenden gesenkt. Besonders betroffen sind Großkonzerne aus der Industrie, dem Finanzsektor und Branchen mit komplexen globalen Lieferketten.

Wirtschaftsverbände fordern eine Aussetzung des LkSG und bezeichnen es als übermäßig belastend. Sie drängen darauf, die deutschen Regelungen sofort an die kürzlich geänderte EU-Lieferkettenrichtlinie anzupassen. Diese sieht vor, dass nur noch Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erfasst werden.

Gewerkschaften und Arbeitsrechtsaktivisten warnen hingegen, dass eine Abschwächung des LkSG aktuelle Nachrichten über Fortschritte zunichtemachen könnte. Anna Weirich, Koordinatorin von Faire Mobilität, verweist auf anhaltende Missstände wie Lkw-Fahrer aus Osteuropa, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Sie plädiert für strengere Kontrollen statt für Lockerungen.

Die EU-Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten bis Juli 2028 Zeit ein, die Änderungen umzusetzen; Unternehmen müssen die Vorgaben ab 2029 erfüllen. Falls Deutschland nachzieht, würden weniger Betriebe unter das Gesetz fallen. Kritiker bemängeln jedoch, dass dies Unternehmen benachteiligen könnte, die bereits in die Einhaltung der strengeren deutschen Standards investiert haben.

Vor allem kleinere Unternehmen kämpfen mit dem administrativen Aufwand. Eine Entlastung jetzt könnte jedoch zu Ungleichheiten führen – zugunsten jener, die sich noch nicht an die aktuellen Regeln angepasst haben.

Die Diskussion über die Zukunft des LkSG bleibt kontrovers: Während die Wirtschaft nach Entlastung ruft, warnen Aktivisten vor einem Rückschritt beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Sollten die Änderungen beschlossen werden, würde sich das deutsche Lieferkettengesetz stärker an den EU-Standard anlehnen.

Das hätte zur Folge, dass weniger Unternehmen Nachrichten aktuell über Kontrollen unterlägen – doch gleichzeitig könnte der Druck auf Betriebe sinken, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten konsequent anzugehen.