Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. bestätigt – keine Bewährung möglich
Anna SchmitzLebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. bestätigt – keine Bewährung möglich
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist. Die Entscheidung fällt nach einem fast zweijährigen Rechtsverfahren, das durch den islamistisch motivierten Anschlag die Nation erschütterte.
Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Besucher des Festes an. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Teilnehmer wie möglich zu ermorden, da er sie als Symbole der westlichen Gesellschaft betrachtete.
Nach einer großangelegten Fahndung nahm die Polizei ihn am folgenden Tag fest. Die Ermittlungen ergaben seine Verbindung zur dschihadistischen Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) sowie seine Ablehnung liberaler westlicher Werte. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung an.
Das Düsseldorfer Gericht verhängte die höchste mögliche Strafe: lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung. Zudem ordnete es seine anschließende Sicherungsverwahrung an und begründete dies mit der von ihm weiterhin ausgehenden Gefahr. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später und machte es damit rechtskräftig.
Der Anschlag löste landesweite Empörung aus und befeuerte erneut die Debatten über die Flüchtlings- und Asylpolitik des Landes.
Issa H. wird für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleiben, ohne Aussicht auf Freilassung. Der Fall hat in Deutschland tiefe Spuren hinterlassen und die Sorgen vor extremistischer Gewalt verstärkt. Die Behörden überwachen weiterhin mögliche Bedrohungen durch radikale Ideologien.
