Krefeld kämpft um Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis 2026
Krefeld arbeitet daran, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auszubauen – noch vor Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Verpflichtung. Bis zum Schuljahr 2026/27 muss die Stadt für alle Erstklässler eine vollumfängliche Betreuung anbieten. Die Herausforderung liegt in der Finanzierung, der Personalsuche und der Bewältigung der steigenden Nachfrage.
Aktuell haben 64 Prozent der Kinder Zugang zu einer Nachmittagsbetreuung, doch die Verantwortlichen suchen nach Wegen, die bestehende Lücke zu schließen.
Seit 2018 hat Krefeld die Kapazitäten für die Nachmittagsbetreuung schrittweise ausgebaut. Jährlich kamen 15 neue Gruppen hinzu, wodurch sich die Anzahl der Plätze von 3.058 auf 5.862 erhöhte. Trotz dieser Fortschritte sind jedoch nur 64 Prozent des Bedarfs gedeckt – bei der Ganztagsbetreuung klafft sogar eine Lücke von 67 Prozent.
Um diese zu verringern, erwägen Schulverantwortliche größere Gruppeneinheiten, die bis zu zwei zusätzliche Kinder pro Klasse ermöglichen. Eine weitere Übergangslösung, die diskutiert wird, ist ein verkürztes Betreuungsangebot bis 14 Uhr für Schulen, die keine vollständige Verpflegung anbieten können.
Der Krefelder Stadtdirektor Markus Schön hat Bedenken hinsichtlich der Finanzierung geäußert. Die Kommunen müssen die Hälfte der Betriebskosten tragen, was die Haushalte vor erhebliche Belastungen stellt. Als Reaktion hat sich Krefeld einer Klage anderer nordrhein-westfälischer Städte gegen den Landtag angeschlossen. Mit der rechtlichen Initiative werden die Regelungen zur Finanzierung und Organisation des Ganztagsanspruchs angefochten.
Ab 2026 garantiert das Gesetz eine Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler. In jedem folgenden Jahr wird die Verpflichtung auf die nächste Jahrgangsstufe ausgeweitet. Langfristig soll so sichergestellt werden, dass 80 Prozent der Grundschulkinder eine ganztägige Betreuung erhalten.
Krefeld treibt den Ausbau der Nachmittagsbetreuung weiter voran, doch Finanzierung und Kapazitäten bleiben zentrale Hürden. Die Stadt passt die Gruppengrößen an und prüft verkürzte Betreuungszeiten als vorübergehende Lösung. Angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Vorgabe müssen die Verantwortlichen nun Kosten und Vorbereitungen für die Frist 2026 in Einklang bringen.