Hürth erhöht Hundesteuer: Neue Sätze ab 2026 für Halter und gefährliche Rassen

Admin User
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Ein Hund in Kostüm liegt auf einem Tuch.

Hürth erhöht Hundesteuer: Neue Sätze ab 2026 für Halter und gefährliche Rassen

Der Stadtrat von Hürth hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet – die erste große Überarbeitung seit dem Jahr 2000. Die überarbeiteten Regelungen, die am 25. November 2025 beschlossen wurden, führen angepasste Gebühren und klarere Definitionen für Haushalte mit mehreren Haustieren ein. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die neue Steuerstruktur sieht vor: 100 Euro für einen Hund, 132 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 176 Euro pro Hund ab drei oder mehr Tiere. Für als gefährlich eingestufte Rassen fallen deutlich höhere Gebühren an: 640 Euro für einen Hund, 740 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 840 Euro pro Hund ab drei oder mehr. Diese Sätze entsprechen in etwa dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis, liegen jedoch unter den Höchstwerten vergleichbarer Städte.

Die novellierte Verordnung bringt moderate Steueranpassungen mit sich und präzisiert gleichzeitig Definitionen sowie Befreiungstatbestände. Halter gefährlicher Hunderassen zahlen weiterhin höhere Abgaben, profitieren jedoch von transparenteren Regelungen. Die Änderungen treten zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft – nach einer 25-jährigen Pause seit der letzten grundlegenden Überarbeitung.