23 May 2026, 22:09

Grüne Plaketten ab März 2025: Was E-Scooter- und Rollerfahrer jetzt wissen müssen

POL-MS: Neue Kennzeichen ab dem 1. März 2025 - Von blau nach grün

Grüne Plaketten ab März 2025: Was E-Scooter- und Rollerfahrer jetzt wissen müssen

Ab 1. März 2025: Grüne Versicherungskennzeichen ersetzen blaue Plaketten für Kleinfahrzeuge

Ab dem 1. März 2025 werden die bisherigen blauen Versicherungskennzeichen für kleine Elektro- und Motorfahrzeuge durch grüne Plaketten ersetzt. Wer die Frist verpasst, muss mit schweren Konsequenzen rechnen. Fahrer und Halter sind aufgefordert, rechtzeitig aktiv zu werden, um Strafen zu vermeiden.

Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren ab dem 1. März 2025 ihre Gültigkeit. Wer sie danach noch nutzt, bewegt sich im rechtsfreien Raum – sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter müssen bei einer Kontrolle mit rechtlichen Folgen rechnen.

Die neuen grünen Plaketten sind bei den Kfz-Versicherern erhältlich, entweder als Metallschild oder als Aufkleber. Betroffen von der Umstellung sind kleine Elektrofahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs und bestimmte Elektromobile. Zudem gilt die Regelung für nicht zugelassene motorisierte Zweiräder mit bis zu 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Einzelfällen 60 km/h), darunter Mofas und Roller.

Wer nach dem Stichtag noch mit den alten Kennzeichen unterwegs ist, verliert den Versicherungsschutz. Im Schadensfall haftet der Fahrer dann in voller Höhe. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

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Die Umstellung auf die grünen Versicherungskennzeichen ist für alle betroffenen Fahrzeuge verpflichtend. Wer bis zum 1. März 2025 nicht umgerüstet hat, riskiert rechtliche Probleme und finanzielle Risiken. Ziel der Neuregelung ist es, sicherzustellen, dass alle Kleinfahrzeuge ordnungsgemäß versichert und den Vorschriften entsprechend unterwegs sind.

Quelle