30 May 2026, 14:07

Großrazzia in Emmerich: Behörden gehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor

Zollamt Duisburg: Sechs illegale Arbeiter bei Kontrollen in Nagelstudios und Gastronomiebetrieben entdeckt - Aufenthalt und Beschäftigung beendet

Großrazzia in Emmerich: Behörden gehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor

Behörden in Emmerich haben im vergangenen Monat eine großangelegte Razzia gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Am 28. Januar 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gemeinsam mit der örtlichen Polizei und Ausländerbehörde Kontrollen in Betrieben in Goch und Emmerich am Rhein durch. Im Fokus standen Verstöße gegen Sozialversicherungsvorschriften, Mindestlohnregelungen sowie die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Genehmigungen.

Die Überprüfungen konzentrierten sich insbesondere auf Nagelstudios und Gastronomiebetriebe. Die Beamten prüften, ob die Unternehmen den Mindestlohn einhielten, Sozialabgaben abführten und ausländische Mitarbeiter legal beschäftigten. Zudem wurden Fälle von Sozialbetrug im Zusammenhang mit Schwarzarbeit untersucht.

Im Rahmen der Aktion wurden sechs ausländische Staatsbürger im Alter zwischen 20 und 35 Jahren ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis angetroffen. Sowohl die Betroffenen als auch ihre Arbeitgeber müssen nun mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. Den Behörden zufolge besteht der Verdacht auf illegalen Aufenthalt sowie Beihilfe zur Beschäftigung undokumentierter Arbeitskräfte.

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Die Ausländerbehörde wird über das weitere Vorgehen in Bezug auf den rechtlichen Status der ausländischen Staatsbürger entscheiden. Die FKS hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob gegen die beteiligten Unternehmen zusätzliche Strafen oder Bußgelder verhängt werden.

Die gemeinsame Aktion hat zu Strafverfahren gegen sowohl die Beschäftigten als auch ihre Arbeitgeber geführt. Der Fall wird nun an die Ausländerbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben. Solche Kontrollen dienen der Durchsetzung von Arbeitsgesetzen und sollen Ausbeutung in besonders anfälligen Branchen verhindern.

Quelle