10 February 2026, 18:10

Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Datenverkehr

Ein Münzfernsprecher steht an der Straße neben einer Bushaltestelle, daneben parkt ein Fahrrad; im Hintergrund sind Bäume, Fahrzeuge auf der Straße, eine Brücke und ein klarer blauer Himmel zu sehen.

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Datenverkehr

Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Streit über Zahlungen für die Beförderung von Datenverkehr. Die Entscheidung schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber ein grundsätzliches Recht haben, Gebühren für die Übertragung von Datenverkehr zu erheben. Der Rechtsstreit begann, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung einstellte. Zuvor hatte das Unternehmen regelmäßig für diese Leistungen bezahlt. Meta argumentierte, es gebe keinen verbindlichen Vertrag oder Zahlungsverpflichtung, da die Deutsche Telekom keine direkte Dienstleistung für das Unternehmen erbringe. Die Deutsche Telekom konterte mit der Forderung nach Entschädigung von Meta-Tochter Edge Network. Der Telekommunikationsriese bestand darauf, dass ihm Zahlungen für die Abwicklung des Datenverkehrs von Meta zustünden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Deutschen Telekom recht und urteilte, Edge Network hätte den Datenverkehr über andere Anbieter umleiten können, dies aber bewusst unterlassen. Das Gericht wies auch Metas Vorwurf zurück, die Deutsche Telekom missbrauche eine marktbeherrschende Stellung. Obwohl beide Seiten sich gegenseitig Vorwürfe machten, fanden die Richter keine Belege für eine unfaire Marktkontrolle. Stattdessen bestätigten sie ein Urteil der Vorinstanz und verlängerten den Anspruchszeitraum, wodurch sich die Gesamtsumme auf 30 Millionen Euro erhöhte. Der Fall ist Teil einer größeren europäischen Debatte über das "Fair-Share"-Prinzip. Telekommunikationsunternehmen fordern, dass US-Techkonzerne sich stärker an den Kosten für die Aufrechterhaltung der Netzinfrastruktur beteiligen sollten. Das Urteil unterstreicht die Auffassung, dass Unternehmen wie Meta für den von ihnen verursachten Datenverkehr in den Telekommunikationsnetzen zahlen müssen. Mit der gerichtlichen Entscheidung ist nun bestätigt, dass Netzbetreiber Gebühren für die Übertragung von Datenverkehr verlangen dürfen. Meta muss der Deutschen Telekom 30 Millionen Euro zahlen und beendet damit einen Streit, der 2021 begann. Das Urteil könnte künftige Fälle beeinflussen, in denen es um Techunternehmen und die Kosten für Telekommunikationsinfrastruktur in Europa geht.