17 March 2026, 14:06

Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Höxter bleibt vorerst Hochschulstandort

Plakat, das Gebührenbefreiungen für über 1.000 Coursera-Kurse für Flüchtlinge ankündigt, mit mehreren Personen im Hintergrund, die Taschen halten.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Höxter bleibt vorerst Hochschulstandort

Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihre Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Das Urteil erklärte den geplanten Umzug nach Detmold oder Lemgo für rechtswidrig und lässt die Zukunft des Höxterer Campus ungewiss.

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Die Entscheidung stützte sich auf das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen, das Höxter ausdrücklich als Hochschulstandort nennt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die TH OWL nicht befugt ist, den Standort ohne ein gültiges Nutzungskonzept vollständig aufzugeben. Vertreter der Landesregierung hatten sich zuvor eingeschaltet und argumentiert, dass eine Schließung ein strukturiertes Konzept für die künftige Verwendung des Campus erfordere.

Das Urteil bestätigte zudem, dass die Aufsichtsmaßnahme der Landesregierung aus dem vergangenen Jahr rechtmäßig war. Die Behörden hatten betont, wie wichtig es sei, die gesamte Hochschullandschaft in der Region zu berücksichtigen. Konkrete Vorbereitungen – etwa eine Umnutzung des Geländes oder eine Umstrukturierung der Studienangebote – hatte die Hochschule jedoch vor der Klage nicht dokumentiert.

Nach geltendem Recht dürfen Hochschulen Standorte nicht einseitig schließen, ohne deren langfristige Rolle zu klären. Das Gericht unterstrich, dass die Verlegung von Studiengängen mehr erfordert als eine administrative Entscheidung – sie muss vielmehr den gesetzlichen Schutzstatus von Höxter als Hochschulstandort wahren.

Das Urteil verhindert, dass die TH OWL die Verlegung vorantreibt, bis ein rechtmäßiges Konzept für Höxter vorliegt. Die Forderung der Landesregierung nach einem Nutzungskonzept bleibt damit eine zentrale Hürde. Ohne ein solches muss der Campus Höxter weiterhin als anerkannter akademischer Standort betrieben werden.

Quelle