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Ein Gebäude mit Text auf der Fassade, eine Fahnenstange an der Wand, ein Geländer auf dem Gehweg davor, Barrieren jenseits des Geländers und eine Straße im rechten unteren Bereich.

Gericht stoppt CDU-Pläne: Solingen muss Grundsteuer einheitlich erheben

Gerichtsurteil in Gelsenkirchen beendet Streit um differenzierte Steuerhebesätze in Solingen – In der Diskussion um die Einführung unterschiedlicher Steuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien sieht die FDP Solingen nun endgültige Klarheit. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat bestätigt, dass ein solcher Sonderweg rechtlich unzulässig ist. Damit entfalle, so die FDP, die Grundlage für den mehrfach eingereichten Antrag der CDU.

  1. Dezember 2025, 11:10 Uhr

Schlagwörter: Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik, Allgemeine Nachrichten

Ein aktuelles Gerichtsurteil stoppt die Pläne für differenzierte Grundsteuerhebesätze in Solingen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte solche Regelungen für rechtswidrig und beendete damit eine langjährige Debatte in der Stadt. Die Entscheidung zwingt auch andere Kommunen, ihre Steuerbewertungen zu überarbeiten – mit zusätzlichem Aufwand und Kosten.

Auslöser des Streits war ein Vorstoß der CDU, wonach in Solingen Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschiedlich besteuert werden sollten. Besonders die FDP lehnte den Plan ab und warnte vor unnötiger Bürokratie. Das Gericht gab diesen Bedenken nun recht und urteilte, dass differenzierte Sätze gegen geltende Rechtsnormen verstoßen.

Mit dem Rückzug des CDU-Antrags ist die Solinger Steuerdebatte vorerst beendet. Das Urteil sichert eine einheitliche Grundsteuererhebung in den betroffenen Städten. Die Kommunen müssen nun ihre Systeme an die neuen rechtlichen Vorgaben anpassen.