Gericht kippt Grundsteuer: Garten statt Bauland – Hausbesitzer gewinnen gegen Finanzamt

Admin User
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Eine grüne Fläche mit Stühlen, Tischen, Pflanzen und anderen Gegenständen, mit Häusern im Hintergrund und dem Himmel darüber.

Gericht kippt Grundsteuer: Garten statt Bauland – Hausbesitzer gewinnen gegen Finanzamt

Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Bauland, der Garten ist: Gericht gibt Steueramt contra

Vorspann Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.

12. Dezember 2025, 13:47 Uhr

Eine Gruppe von Hausbesitzern hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Bewertung ihres angrenzenden Grundstücks gewonnen. Streitpunkt war, ob das Grundstück als baureifes Land oder als landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist. Das Finanzgericht Düsseldorf gab den Anwohnern recht und verfügte eine niedrigere Bewertung.

Die Hausbesitzer bewohnen ein Wohngrundstück am Siedlungsrand. Sie argumentierten, dass das benachbarte, 1.020 Quadratmeter große Grundstück nicht baureif sei. Stattdessen nutzten sie es ihrer Aussage nach zur Haltung von Hühnern und als ökologische Grünfläche – was eine Einstufung als landwirtschaftliche Fläche rechtfertige.

Das Finanzamt hatte das Grundstück zunächst als baureif eingestuft und mit 90 Euro pro Quadratmeter bewertet. Daraus ergab sich ein Gesamtwert von 91.800 Euro. Die Hausbesitzer widersprachen dieser Bewertung und bestanden darauf, dass der korrekte Satz bei 5,50 Euro pro Quadratmeter liege – dem üblichen Wert für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen.

Das Finanzgericht schloss sich der Argumentation der Anwohner an und erklärte den Bewertungsbescheid des Finanzamts für rechtswidrig. Die Richter urteilten, dass das Amt zu Unrecht die Anwendung des niedrigeren Satzes verweigert habe. In der Folge wurde die Grundsteuerbewertung aufgehoben, und das Finanzamt muss die Berechnung nun auf Basis des korrekten Bodenrichtwerts neu vornehmen.

Die Entscheidung bedeutet, dass die Hausbesitzer für das angrenzende Grundstück deutlich weniger Grundsteuer zahlen werden. Das Finanzamt ist nun verpflichtet, die Bewertung auf Basis von 5,50 Euro pro Quadratmeter neu vorzunehmen. Das Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über die Grundstückseinstufung in der Region werden.