Gericht kippt Grundsteuer-Erhöhung: NRW-Städte handelten rechtswidrig – und Solingen bangt um Folgen

Gericht kippt Grundsteuer-Erhöhung: NRW-Städte handelten rechtswidrig – und Solingen bangt um Folgen
Richterliche Entscheidung zum Grundsteuerrecht löst Aufruhr aus - CDU ruft zur Besonnenheit auf
Solingen - Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Steuersätze für die Grundsteuer auf nichtwohnungseigene Gebäude innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinden verletzen das verfassungsmäßige Gebot der Steuergerechtigkeit. Daher sind alle auf diesen Sätzen beruhenden Grundsteuerfestsetzungen unwirksam. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied dies am 4. Dezember 2025. Diese Nachricht hat in 'politischer Solingen' für Aufsehen gesorgt.
Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU mahnt zur Ruhe
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Berechnung der Grundsteuer für nichtwohnliche Immobilien in ihren jeweiligen Kommunen verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der "politischen Landschaft Solingens" für Wirbel gesorgt.
2025-12-06T07:52:13+00:00
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die erhöhten Grundsteuersätze für Gewerbeimmobilien in mehreren nordrhein-westfälischen Städten für rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte am 4. Dezember 2025, dass Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen gegen das Prinzip der Steuergerechtigkeit verstoßen hätten. Unterdessen hat die Thematik in benachbarten Kommunen politische Debatten und finanzielle Sorgen ausgelöst.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Rechtmäßigkeit differenzierter Bewertungsmaßstäbe für gewerbliche Immobilien. Laut Urteil hatten die Städte die Abgaben für Nicht-Wohngebäude ohne ausreichende Begründung erhöht. Die Freien Demokraten (FDP) begrüßten das Urteil als notwendigen Schritt hin zu mehr Transparenz in der Steuerpolitik.
Die CDU reagierte zurückhaltend. Die finanzpolitischen Experten Carsten Becker und Dirk Errestink riefen zu Besonnenheit auf und wiesen darauf hin, dass die Urteile noch nicht rechtskräftig seien und möglicherweise angefochten werden könnten. Die CDU-Fraktion verteidigte zudem das Recht des Landesgesetzgebers, differenzierte Sätze zuzulassen, und betonte, wie wichtig Flexibilität in der Steuerpolitik bleibe.
In der benachbarten Stadt Wermelskirchen haben finanzielle Engpässe unterdessen zu einem Vorschlag geführt, die Grundsteuer B drastisch zu erhöhen. Der Kämmerei-Amtsleiter schlug vor, den Hebesatz ab 2026 um 27 Prozent anzuheben – begründet mit Haushaltsproblemen. Dieser Plan hat bereits Unruhe in Solinger Politikerkreisen ausgelöst, wo die Sorge vor steigenden Kosten wächst.
Die CDU kündigte an, das Thema in Fraktionssitzungen, im Finanzausschuss und im Stadtrat weiter zu beraten. Die Verantwortlichen betonten, dass zunächst eine sorgfältige Prüfung erfolgen müsse, bevor endgültige Entscheidungen getroffen würden.
Das Gerichtsurteil stellt die betroffenen Städte vor mögliche rechtliche und finanzielle Anpassungen. Der geplante Steuersprung in Wermelskirchen verstärkt die Unsicherheit, während lokale Vertreter über das weitere Vorgehen beraten. Die Diskussion dauert an, während politische Gruppen die Tragweite der Entscheidung abwägen.

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