Gericht kippt Degradierung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten
Anna KrauseEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Degradierung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten
Ein Gericht hat entschieden, dass die Herabstufung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dinslaken rechtswidrig war. Die Kommune hatte Petra Bünnagel Ende 2023 in eine niedrigere Position versetzt, was zu einem Rechtsstreit führte. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun ihre Wiedereinsetzung angeordnet.
Petra Bünnagel war 2012 erstmals zur Gleichstellungsbeauftragten ernannt worden. Bis 2019 übernahm sie zusätzlich die Leitung des Gleichstellungsbüros und berichtete direkt an den Oberbürgermeister. Zu ihren Aufgaben gehörte die Umsetzung des städtischen Gleichstellungskonzepts sowie die Mitwirkung bei Stellenausschreibungen.
Spannungen entstanden, nachdem 2020 ein neuer Oberbürgermeister gewählt worden war. Es gab Streitigkeiten über Bünnagels Einfluss auf die Stadtpolitik und ihre Arbeitsweise. Stadtvertreter warfen ihr vor, ihre Befugnisse überschritten, unbegründete Einwände erhoben und einen respektlosen Ton gegenüber dem Oberbürgermeister angeschlagen zu haben.
Ende 2023 wurde sie als Beauftragte abberufen und in den allgemeinen Sozialdienst versetzt. Der 2025 neu gewählte Oberbürgermeister bestätigte diese Entscheidung. Bünnagel klagte gegen die Maßnahme – der Fall (Aktenzeichen: 3 SLa 696/24) landete vor Gericht.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte, dass die Degradierung gegen Arbeitsrecht verstoße. Sobald eine Kommune eine eigenständige Stelle mit garantierter Besoldungsgruppe schaffe, sei eine spätere Abwertung unzulässig. Das Gericht verfügte Bünnagels Rückkehr in ihr Amt und ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
Das Urteil bestätigt, dass Bünnagel in ihre ursprüngliche Position als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros zurückkehren muss. Der Versuch der Stadt, ihre Rolle zu beschneiden, ist damit gescheitert. Der Fall könnte nun vom Bundesarbeitsgericht abschließend geprüft werden.