Edeka gewinnt Rechtsstreit um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte
Maximilian MaierEdeka gewinnt Rechtsstreit um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte
Edeka hat einen Rechtsstreit gegen das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über verlängerte Zahlungsfristen mit Milchlieferanten gewonnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Vereinbarungen der Supermarktkette mit Arla Foods für Milchprodukte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Damit wurde ein Verbot des BLE von Oktober 2024 aufgehoben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Edekas Zahlungsziele von über 49 Tagen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte in den Jahren 2021, 2022 und 2024. Das BLE hatte argumentiert, dass solche Verzögerungen gegen das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) verstoßen, das Zahlungen an bestimmte Lieferanten auf 30 Tage begrenzt. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer fehlerhaften Anwendung der Vorschriften führte.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler innerhalb der gesetzlichen Grenzen agieren. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte das Vorgehen des BLE und warnte, dass überzogene Rechtsauslegungen Verbraucher schaden könnten. Er wies zudem darauf hin, dass bereits zwei von fünf Entscheidungen des BLE auf Grundlage des Lieferkettengesetzes von Gerichten kassiert wurden.
Dem BLE bleibt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Sollte dieser Weg beschritten werden, wären weitere Schritte nur durch gesetzliche Änderungen möglich, die außerhalb des Einflussbereichs der Behörde lägen. Die Edeka-Zentrale lehnte eine Stellungnahme zum Urteil ab.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Zahlungsvereinbarungen zwischen Edeka und Arla Foods nicht als unfaire Handelspraktiken einzustufen sind. Das BLE muss nun entscheiden, ob es den Fall vor den Bundesgerichtshof bringt. Vorerst stellt das Urteil einen Rückschlag für die Durchsetzungsbemühungen der Behörde im Rahmen des Lieferkettengesetzes dar.






