Gericht entscheidet: Welche pro-palästinensischen Parolen in Deutschland verboten bleiben

Gericht entscheidet: Welche pro-palästinensischen Parolen in Deutschland verboten bleiben
Ein deutsches Gericht hat über die Rechtmäßigkeit mehrerer pröpalästinensischer Parolen entschieden und einige Verbote bestätigt, während andere aufgehoben wurden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster urteilte, dass die Aberkennung des Existenzrechts Israels bei öffentlichen Versammlungen nicht pauschal verboten werden darf. Unterdessen hat die Bundesregierung auch das mit der Hamas verbundene Samidoun-Netzwerk verboten, da es extremistische Ideologien und antisemitische Gewalt fördert.
Das Gericht bestätigte das Verbot des Spruchs "Yalla, yalla, Intifada", nachdem die Polizei argumentiert hatte, dieser stifte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Hass an. Anders als bei anderen Protestparolen wurde diese Losung als direkte Verbindung zur Hamas gewertet, die in Deutschland als terroristische Vereinigung verboten ist. In der Begründung hieß es, dass der Begriff Intifada – obwohl er auch gewaltfreien Widerstand umfasst – in diesem Kontext als Aufruf zu Gewalt interpretiert werde.
Die Urteile setzen klare Grenzen für die Meinungsfreiheit bei Demonstrationen, schützen aber bestimmte Formen der Kritik. Einige Parolen bleiben wegen mutmaßlicher Verbindungen zum Extremismus verboten, während andere nun erlaubt sind. Das Verbot von Samidoun spiegelt die umfassenderen Bemühungen der Regierung wider, Hamas-nahe Gruppen in Deutschland einzudämmen.

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