Genossenschaftsbanken kündigen AfD-Konten nach Extremismus-Vorwurf des Verfassungsschutzes

Genossenschaftsbanken kündigen AfD-Konten nach Extremismus-Vorwurf des Verfassungsschutzes
Mehrere deutsche Genossenschaftsbanken haben Konten der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) geschlossen. Der Schritt folgt einer Einstufung des Verfassungsschutzes, der Teile der AfD als extremistisch einordnet. Nicht alle Finanzinstitute ziehen jedoch mit – der Partei bleiben damit noch einige Bankverbindungen erhalten.
Die Kündigungen begannen, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextremistische“ Organisation eingestuft hatte. Eine der Banken, die Verbundbank OWL, berief sich in ihrer Mitteilung an die Partei ausdrücklich auf diese Bewertung. Auch andere Institute, darunter Volksbanken in Ostwestfalen-Lippe, haben die Geschäftsbeziehungen beendet, oft ohne nähere Gründe zu nennen.
Die AfD sieht sich nun mit einer uneinheitlichen Girokonto-Landschaft konfrontiert: Einige Institute brechen die Zusammenarbeit ab, andere halten ihre Dienstleistungen aufrecht. Die rechtliche und ethische Debatte, ob Banken Konten aufgrund politischer Positionen verweigern dürfen, bleibt weiterhin ungelöst. Vorerst hängt der finanzielle Spielraum der Partei davon ab, welche Banken handeln – und welche nicht. Deutsche Banken wie die Verbundbank OWL und Volksbanken haben ihre Position klar gemacht, während andere Institute wie die Deutsche Bank weiterhin Dienstleistungen anbieten.

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