Falschmeldung zu ukrainischen Flüchtlingen und Rentenansprüchen verbreitet sich rasant
Anna SchmitzFalschmeldung zu ukrainischen Flüchtlingen und Rentenansprüchen verbreitet sich rasant
Ein irreführendes Video über ukrainische Flüchtlinge und die Deutsche Bahn verbreitet sich derzeit im Netz. In dem Clip wird fälschlicherweise behauptet, 114.000 Ukrainer in Deutschland erhielten Renten nach ukrainischen Regeln – ohne jemals in das deutsche System eingezahlt zu haben. Die Behauptungen wurden von offiziellen Stellen widerlegt, die bestätigen, dass für alle Einwohner die üblichen Rentenvoraussetzungen gelten.
Das Video, das in sozialen Medien weit verbreitet wurde, stammt von Michael Hasenkamp, einem lokalen AfD-Politiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Darin äußert Gregor Gieße, ein weiteres AfD-Mitglied aus derselben Stadt, falsche Aussagen zu Rentenansprüchen. Das Video suggeriert, ukrainische Flüchtlinge könnten mit 60 Jahren nach ukrainischem Recht in Rente gehen und gleichzeitig deutsche Renten beziehen – eine Aussage, die Experten zurückweisen.
Das deutsche Rentensystem setzt Beitragszahlungen voraus, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Zwar gibt es Abkommen, die Beitragszeiten aus verschiedenen Ländern zusammenrechnen, doch gelten diese nur für EU-Mitgliedstaaten oder Länder mit aktiven Sozialversicherungsvereinbarungen. Ein 2018 zwischen Deutschland und der Ukraine geschlossener Vertrag, der die Rentenkoordination und Doppelversicherungen verhindern sollte, ist Stand Januar 2026 von ukrainischer Seite noch nicht ratifiziert.
Das Video verzerrt zudem Statistiken, indem es behauptet, "mehr als 3,2 Millionen Rentner in Deutschland erhielten aufgrund solcher Abkommen Leistungen". Tatsächlich umfasst diese Zahl sowohl ausländische Rentner, die in Deutschland leben, als auch Deutsche oder Ausländer, die Renten im Ausland beziehen. Selbst wenn das deutsch-ukrainische Abkommen in Kraft wäre, würde es weder ein vorzeitiges Renteneintrittsalter noch Renten ohne Beitragszahlungen ermöglichen.
Die falschen Behauptungen wurden von Behörden richtiggestellt, die betonen, dass für alle Rentner in Deutschland dieselben Voraussetzungen gelten. Ukrainische Flüchtlinge müssen – wie alle anderen auch – in das System einzahlen und das reguläre Renteneintrittsalter einhalten. Selbst bei einer Umsetzung würde das unratifizierte Abkommen von 2018 diese Regeln nicht ändern.