18 February 2026, 16:18

Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt in drei Landeskirchen

Eine Gruppe von Priestern geht eine rote Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen, und Fotorahmen an der Hintergrundwand.

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt in drei Landeskirchen

Drei Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben damit begonnen, Personalakten auf Hinweise zu sexualisierter Gewalt zu überprüfen. Die Initiative, die Anfang 2026 bekannt wurde, umfasst die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland sowie den Kirchenkreis Essen. Zur Unterstützung wurden ehemalige Polizeibeamte hinzugezogen, die die Unterlagen auf mögliche Fehlverhalten untersuchen.

Der Prüfprozess startete am 1. Februar 2023 mit einem pensionierten Beamten, ein zweiter stieß am 1. März dazu. Zunächst liegt der Fokus auf den Akten aktueller Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass mögliche Fälle nicht der Verjährungsfrist unterliegen. Im Anschluss werden auch archivierte Akten – darunter solche von ehemaligen Beschäftigten – gesichtet.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Federführend ist die Evangelische Kirche von Westfalen. Werden Belastungsmomenten entdeckt, leitet die Kirche die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weiter, die eine vertiefte Untersuchung einleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können Maßnahmen nach kirchlichem Arbeitsrecht, dienstrechtliche Konsequenzen oder sogar Kündigungen folgen.

Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, wird künftige Landessynoden über den Stand der Überprüfung informieren. Wie lange die Prüfung insgesamt dauern wird, ist noch unklar.

Erfasst werden alle Personalakten, die im Landeskirchenamt vorliegen. Ziel ist es, frühere oder aktuelle Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken und aufzuarbeiten. Die Ergebnisse entscheiden darüber, ob disziplinarische Schritte oder rechtliche Konsequenzen eingeleitet werden.