12 January 2026, 17:18

Evangelische Kirche führt neues Entschädigungssystem für Missbrauchsopfer ein

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung der St. Erasmus-Kirche umgeben von Bäumen und Himmel, unterzeichnet von der deutschen Regierung.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt neues Entschädigungssystem für Missbrauchsopfer ein

Überlebende sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie erhalten nun klarere Unterstützung. Seit Beginn des Jahres 2026 gilt ein neues, standardisiertes Anerkennungssystem, das faire und einheitlichere Entschädigungen für Betroffene sicherstellen soll.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führte verbindliche Richtlinien zur Bearbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt ein. Drei evangelische Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen sowie die Diakonie übernahmen diese Regeln ab Januar 2026. Sie gehören zu sieben westdeutschen Kirchenverbänden, die das neue Verfahren umsetzen, während drei ostdeutsche Verbände in den ehemaligen neuen Bundesländern noch nicht gefolgt sind.

Nach dem neuen Rahmenwerk haben Überlebende von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro. Zusätzlich kann im Einzelfall eine weitere Entschädigung gewährt werden, falls erforderlich. Das Verfahren stützt sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen und nicht auf strenge juristische Beweisführung. Zudem ermöglicht das System die Überprüfung älterer Fälle. Wer bereits Entschädigungen erhalten hat, kann eine Neubewertung beantragen, um frühere Regelungen an die neuen Standards anzupassen.

Die Änderungen schaffen einen bundesweit einheitlichen Ansatz zur Anerkennung des Leidens der Betroffenen. Zahlungen und Überprüfungen werden nun nach denselben Kriterien in allen teilnehmenden Regionen abgewickelt. Der Schritt markiert einen formalen Fortschritt bei der Aufarbeitung historischer und aktueller Missbrauchsfälle innerhalb der Kirche.