Euskirchen schafft mehr bezahlbaren Wohnraum durch Rückkehr der Einkommensgruppe B
Maximilian MaierEuskirchen schafft mehr bezahlbaren Wohnraum durch Rückkehr der Einkommensgruppe B
Euskirchen erweitert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum durch Wiedereinführung der Einkommensgruppe B
Die Stadt Euskirchen schafft mehr geförderten Wohnraum für finanziell stabil aufgestellte Haushalte und führt dafür die Einkommensgruppe B wieder ein. Mieter benötigen für diese Wohnungen einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Das Wohnungssuchendenregister der Stadt steht nun Haushalten mit WBS der Einkommensgruppen A oder B offen. Wer aktiv nach bezahlbarem Wohnraum sucht, kann sich bei den örtlichen Behörden anmelden. Künftige öffentlich geförderte Bauprojekte werden sowohl geförderte Wohnungen für beide Einkommensgruppen als auch frei finanzierte Mietwohnungen umfassen.
Fragen zum Register beantwortet Frau Ohlerth unter der Telefonnummer +49 2251 14-241 oder per E-Mail an sohlerth@ourwebsite. Für allgemeine Auskünfte zum WBS oder zu den Einkommensgruppen steht das Bürgerbüro unter +49 2251 14-520/521 oder buergerbuero@ourwebsite zur Verfügung. Externe Interessenten werden gebeten, sich an ihre örtliche Gemeindeverwaltung oder die Kreisverwaltung Euskirchen zu wenden.
Durch die Neuerungen qualifizieren sich mehr Haushalte für geförderten Wohnraum in Euskirchen. Berechtigte Mieter müssen sich registrieren und einen gültigen WBS vorlegen, um eine geförderte Wohnung zu erhalten. Die Stadt setzt weiterhin auf gemischte Wohnprojekte, um die Nachfrage zu decken.