Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass keine Staatsbürgerschaft – Gericht bestätigt strenge Regeln

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Nahaufnahme einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss die Identität für die Einbürgerung in Deutschland bewiesen werden - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass keine Staatsbürgerschaft – Gericht bestätigt strenge Regeln

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein syrischer Flüchtling, der seit 2014 in Deutschland lebt, hat seinen Rechtsstreit um die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Urteil einer Vorinstanz auf und entschied, dass ein Pass weiterhin der primäre Identitätsnachweis für eine Einbürgerung bleibt.

Im Mittelpunkt des Falls steht ein 30-jähriger Mann aus Syrien, der 2014 nach Deutschland kam und später als Flüchtling anerkannt wurde. Als er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragte, lehnten die Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) seinen Antrag ab. Ihre Begründung war eindeutig: Er hatte keinen syrischen Pass vorgelegt, um seine Identität zweifelsfrei zu bestätigen.

Das Urteil unterstreicht die strengen Identitätsprüfungen bei Einbürgerungsanträgen in Deutschland. Wer die Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss künftig nachweisen, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um einen Pass zu erhalten. Ohne diesen Nachweis droht weiterhin die Ablehnung des Antrags.