DSGVO-Gutachten klärt: Wann Unternehmen Auskunftsersuchen ablehnen dürfen – und wann es teuer wird
Anna KrauseDSGVO-Gutachten klärt: Wann Unternehmen Auskunftsersuchen ablehnen dürfen – und wann es teuer wird
Am 12. September 2025 legte Generalanwalt Maciej Szpunar ein zentrales Rechtsgutachten zu Auskunftsersuchen von Betroffenen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Der Fall C-526/24 (Brillen Rottler) untersuchte, ob Einzelpersonen ihr Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten missbräuchlich geltend machen können. Seine Ausführungen präzisierten, unter welchen Umständen Unternehmen solche Anfragen ablehnen dürfen – und welche Risiken sie eingehen, wenn sie dabei Fehler machen.
Das Gutachten betonte, dass der Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO weit gefasst ist. Er kann aus jedem Verstoß gegen die Verordnung resultieren, nicht nur aus unrechtmäßiger Datenverarbeitung. So kann bereits eine unzureichende oder nicht hinreichend begründete Antwort auf ein Auskunftsersuchen – ohne triftigen Grund nach Artikel 12 Absatz 3 – einen Entschädigungsanspruch auslösen.
Unternehmen wurden gewarnt, dass die Ablehnung eines Auskunftsersuchens als "übermäßig" gemäß Artikel 12 Absatz 5 klare Beweise für einen Missbrauch erfordert. Die Hürden sind hoch: Verantwortliche müssen nachweisen, dass der Zweck der Anfrage mit den Zielen der DSGVO unvereinbar ist. Selbst dann muss eine Ablehnung dokumentiert, verhältnismäßig und nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Szpunar wies zudem darauf hin, dass Auskunftsersuchen theoretisch zwar missbräuchlich sein könnten, solche Fälle in der Praxis jedoch selten sind. Laut öffentlich zugänglichen Unterlagen hat seit 2020 weder ein deutsches Gericht noch der Europäische Gerichtshof über ein missbräuchliches Auskunftsersuchen entschieden. Das Auskunftsrecht bleibt grundlegend – und allein die Geltendmachung von Schadensersatz bei einem DSGVO-Verstoß kann für sich genommen nicht als missbräuchlich gewertet werden.
Das Gutachten unterstreicht, dass Unternehmen Auskunftsersuchen mit großer Sorgfalt behandeln müssen. Sie riskieren rechtliche Konsequenzen, wenn sie Anfragen zu Unrecht abweisen oder Ablehnungen nicht ausreichend begründen. Für Betroffene bestätigt die Stellungnahme, dass Entschädigungsansprüche über unrechtmäßige Datenverarbeitung hinausgehen – und auch Verfahrensfehler umfassen.






