Deichmann kämpft gegen Entsorgungsgebühren für Schuhkartons vor Gericht

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann kämpft gegen Entsorgungsgebühren für Schuhkartons vor Gericht
Schuhhändler Deichmann klagt gegen Behörde wegen Entsorgungskosten für Schuhkartons
Der SchuhEinzelhändler Deichmann geht rechtlich gegen eine Regulierungsbehörde vor, weil er sich gegen die Gebühren für die Entsorgung von Schuhkartons wehrt. Das Unternehmen argumentiert, es werde doppelt für die Abfallentsorgung belastet – obwohl der Großteil seines Kartonmülls gar nicht in das duale System gelangt. Eine Gerichtsverhandlung am Freitag wird entscheiden, ob die aktuelle Einstufung von Schuhkartons als "systembeteiligungspflichtig" Bestand hat.
Deichmann verkaufte im vergangenen Jahr rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland. Die meisten Kunden ließen die Kartons im Geschäft zurück, statt sie mitzunehmen. Dennoch stuft die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Verpackungen weiterhin als Teil des dualen Abfallsystems ein – mit der Begründung, sie gelangten vor allem in den Besitz privater Verbraucher, insbesondere bei Online-Bestellungen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob Deichmann die Gebühren für das duale System auch für Kartons zahlen muss, die kaum je die Läden verlassen. Sollte das Gericht zugunsten des Händlers entscheiden, könnte dies zu günstigeren Schuhpreisen führen und die Einstufung von Verpackungsabfällen grundlegend verändern. Zudem würde das Urteil Signalwirkung entfalten: Andere Unternehmen könnten künftig ähnliche Gebühren anfechten.

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