14 June 2026, 06:04

Bundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Bundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

Ein Zugführer eines deutschen Militärbataillons ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er eine antisemitische Äußerung getätigt hatte. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro und verurteilte ihn zur Übernahme der Prozesskosten. Der Fall geht auf eine Reihe rechtsextremer und diskriminierender Vorfälle zurück, die im Jahr 2021 gemeldet wurden.

Im Juni 2021 sahen sich Soldaten des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 in Munster Vorwürfen wegen rechtsextremen Verhaltens ausgesetzt. Dazu zählten antisemitische Bemerkungen, die Diskriminierung einer Soldatin sowie das Singen eines Geburtstagslieds für Adolf Hitler. Die Ermittlungen richteten sich zunächst gegen zwei Hauptfeldwebel sowie vier weitere Mannschaftsdienstgrade und Unteroffiziere.

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Der verurteilte Zugführer äußerte die Bemerkung in einem Moment der Verärgerung über die Überwachung durch die elektronische Aufklärungseinheit der Bundeswehr. Er räumte die Aussage ein, behauptete jedoch, sich kurz darauf selbst korrigiert zu haben – was Zeugen allerdings nicht bestätigten. Richter Tore Larsen urteilte, die Äußerung stelle eine klare Volksverhetzung dar, und wies die Einwände zurück, es habe sich um freie Meinungsäußerung oder anstößigen Humor gehandelt.

Gegen andere Mitglieder des Zugs wurden separate Ermittlungen eingeleitet. Die Bundeswehr hat sich bisher nicht zu deren Stand geäußert. Derzeit laufen keine weiteren zivilen Strafverfahren gegen Personal in Zusammenhang mit den Vorfällen in Litauen.

Der Zugführer muss nun finanzielle Konsequenzen für sein Handeln tragen. Der Fall unterstreicht die anhaltende Überprüfung rechtsextremer Tendenzen in Teilen des Militärs. Weitere juristische Schritte im Zusammenhang mit diesen konkreten Vorfällen werden nicht erwartet.

Quelle