23 May 2026, 10:06

Betrüger erpressen Balkon-Solarbesitzer mit gefälschten Bußgeld-Forderungen

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger erpressen Balkon-Solarbesitzer mit gefälschten Bußgeld-Forderungen

Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Balkon-Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen richten. Die gefälschten Schreiben fordern angebliche Bußgelder für nicht angemeldete Anlagen ein und nutzen dabei die Verunsicherung vieler Verbraucher über gesetzliche Pflichten aus. Betrüger geben sich darin als Behörde aus, um Empfänger zur Zahlung unnötiger Strafen zu bewegen.

In den täuschend echt wirkenden Schreiben wird behauptet, die Empfänger hätten ihre Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet. Sie werden aufgefordert, umgehend eine Registrierung nachzureichen und zusätzlich einen jährlichen EEG-Bericht vorzulegen. Um Druck auszuüben, wird eine „Verwarnungsgebühr“ von 41,60 Euro verlangt – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe ein „volles Bußgeld“ von 208 Euro.

Tatsächlich müssen Balkon-Solaranlagen laut gesetzlicher Vorgaben innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Die Bundesnetzagentur weist jedoch auf zahlreiche Ungereimtheiten in den gefälschten Schreiben hin, darunter falsche Absenderadressen und Telefonnummern, die klar auf Betrug hindeuten.

Die Behörde rät Empfängern dringend, die Zahlungsaufforderungen vollständig zu ignorieren. Stattdessen sollten Betroffene die betrügerischen Schreiben bei der Polizei gegen unbekannte Täter anzeigen.

Die Warnung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Kriminelle weiterhin die Unsicherheit vieler Verbraucher über die Meldepflichten für Solaranlagen ausnutzen. Wer ein verdächtiges Schreiben erhält, kann dessen Echtheit überprüfen, indem er die offiziellen Kontaktdaten der Bundesnetzagentur abgleicht. Die korrekte Registrierung bleibt zwar Pflicht – Bußgelder dürfen jedoch ausschließlich über gesicherte, offizielle Kanäle beglichen werden.

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