11 February 2026, 10:08

Belgische Skitouristen in Winterberg von Jugendlichen mit sexuellen Beleidigungen attackiert

Eine Luftaufnahme eines Skilifts, der einen schneebedeckten Berg hinabfährt, mit Seilbahnseilen, Felsen und Häusern im Hintergrund, bei strahlendem Sonnenschein.

Belgische Skitouristen in Winterberg von Jugendlichen mit sexuellen Beleidigungen attackiert

Die Polizei in Winterberg hat Ermittlungen eingeleitet, nachdem eine Gruppe belgischer Skitouristen berichtet hatte, von Jugendlichen an einer Skiliftanlage in Neuastenberg belästigt worden zu sein. Der Vorfall ereignete sich am 7. Februar 2026 und umfasste obszöne Gesten sowie verbale Angriffe, die sich auch gegen Kinder im Alter von nur zehn Jahren richteten. Die Behörden rufen nun Zeugen auf, sich mit Hinweisen zu melden.

Der Streit begann, als drei Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren angeblich sexuelle Beleidigungen und anzügliche Gesten gegenüber den belgischen Touristen am Skilift machten. Zu den Opfern gehörten auch zwei Kinder im Alter von zehn und elf Jahren, die zur belgischen Gruppe gehörten. Die Jugendlichen – ein niederländischer Staatsbürger, ein deutsch-niederländischer Teenager aus Kleve und ein Deutscher aus Essen – sollen die Beleidigungen auf Niederländisch gerufen haben.

Später kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, nachdem die belgische Gruppe die Jugendlichen zur Rede stellte. Dabei schlug ein 45-jähriger Belgier zwei der Jugendlichen. Der Fall wird nun von der örtlichen Kriminalpolizei untersucht.

Aktuell liegen keine zentral erfassten Statistiken zu sexueller Belästigung in deutschen Skigebieten vor. Zwar gab es in den vergangenen Jahren vereinzelte Vorfälle, wie etwa zwei Festnahmen in Garmisch-Partenkirchen im Jahr 2024, doch bundesweite Daten von Polizei oder Tourismusbehörden fehlen.

Die Polizeidienststelle Winterberg bittet alle Personen mit Kenntnissen über den Vorfall, sich unter der Telefonnummer +49 2981 90200 zu melden. Die Ermittlungen dauern an, wobei die Behörden die Umstände der Belästigung und der anschließenden Auseinandersetzung prüfen. Anhand der Ergebnisse wird entschieden, ob Anklage gegen die Beteiligten erhoben wird.