Bauunternehmer scheitern mit Revision nach Millionen-Steuerbetrug und Schwarzarbeit
Anna SchmitzBauunternehmer scheitern mit Revision nach Millionen-Steuerbetrug und Schwarzarbeit
Ein Bauunternehmer und ein Komplize sind mit ihren Berufungen gescheitert, nachdem sie wegen großangelegten Steuerbetrugs und Schwarzarbeit verurteilt worden waren. Bei dem Betrugssystem handelte es sich um hinterzogene Steuern und Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro. Das Urteil des höchsten deutschen Strafgerichts bestätigte die ursprünglichen Strafen.
Die Finanzermittlungsstelle für Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Dortmund ermittelte zwischen 2019 und 2021 gegen die beiden Männer. Die Behörden deckten auf, dass der Unternehmer Mitarbeiter schwarz beschäftigte und die Zahlungen durch gefälschte Rechnungen verschleierte.
Im März 2024 verurteilte das Landgericht Bochum die Angeklagten zu Haftstrafen: Der Bauunternehmer erhielt zwei Jahre und neun Monate, der Komplize ein Jahr und drei Monate. Beide legten Revision ein, doch der Bundesgerichtshof wies die Berufungen als unbegründet zurück.
Durch den Betrug entstanden dem Fiskus 2,5 Millionen Euro an vorenthaltenen Lohnsteuern und Sozialbeiträgen. Das Gericht stellte fest, dass das System über Jahre hinweg gezielt finanzielle Verpflichtungen umgangen hatte.
Das endgültige Urteil bestätigt die ursprünglichen Strafen ohne Änderungen. Der Unternehmer und sein Komplize müssen nun die verhängten Haftstrafen antreten. Der Fall zeigt die Konsequenzen systematischer Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung auf.
