Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

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Eine Straße außerhalb der Stadt mit fahrenden Fahrzeugen, Geländern, Bäumen, Gebäuden, Polen und Straßenlaternen auf beiden Seiten, unter einem bewölkten Himmel.

Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 erschienen

Kurzmeldung: Die neue Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts der Stadt Lünen (Nr. 48/2025) ist am Freitag, dem 19. Dezember 2025, erschienen. Sie enthält folgende Inhalte:

Die aktuelle Ausgabe des Lünener Amtsblatts wurde am 19. Dezember 2025 veröffentlicht. Darin enthalten sind zentrale Beschlüsse des Stadtrats, darunter die Billigung der Jahresrechnung 2024 sowie die Wahl eines neuen Bürgervorstehers. Bürgerinnen und Bürger können das Amtsblatt sowohl online als auch vor Ort im Rathaus einsehen.

Die Veröffentlichung folgt auf eine Stadtratssitzung, die am selben Tag stattfand. Während der Sitzung billigten die Vertreter die Jahresabschlüsse 2024 und entlasteten den scheidenden Bürgermeister, womit dessen Amtszeit offiziell endete.

Im Anschluss an die finanziellen Beschlüsse wurde Jürgen Kleine-Frauns zum neuen Bürgervorsteher gewählt, dem Vorsitzenden des Lünener Stadtrats. Diese Funktion leitet die Ratssitzungen und vertritt das Gremium in offiziellen Angelegenheiten. Das Amtsblatt enthält zudem mehrere aktualisierte Satzungen, darunter: - die Vierte Änderung der Vergnügungssteuersatzung, - die Dritte Änderung der Hundesteuersatzung, - die 17. Änderung der Abfallgebührensatzung sowie - die Erste Änderung der Satzung über die Höhe der kommunalen Steuern.

Eine kostenlose Druckausgabe des Amtsblatts ist am Informationsschalter in der Rathaushalle erhältlich. Alternativ kann es auf der offiziellen Website der Stadt eingesehen oder heruntergeladen werden. Für Rückfragen steht eine spezielle Rufnummer des Stadtrats bereit: 02306 104-1310.

Mit der Veröffentlichung des Amtsblatts endet die Amtszeit des Bürgermeisters, während gleichzeitig neue finanzielle und regulatorische Änderungen in Kraft treten. Die aktualisierten Satzungen betreffen Steuern, Abfallgebühren und weitere kommunale Dienstleistungen. Bürgerinnen und Bürger können die vollständigen Details online oder im Rathaus einsehen.